Ausbildungsrichtlinen für SPL-Ultraleichtflugzeuge nach LuftPersV-42-45
Voraussetzungen:
Für aerodynamisch gesteuerte ULs
* Ausbildungsbeginn ab 16 Jahre
* Lizenzerwerb ab 17 Jahre
* Tauglichkeitsklasse 2
* Theorieausbildung 7 Fächer
* Flugausbildung mindestens 30 Flugstunden
* 2 Überlandflüge von mehr als 200 Km mit Fluglehrer mit Zwischenlandung
* eine theoretische und praktische Einweisung zur
Beherrschung des ULs in besonderen Flugzuständen
Prüfung
* theoretische und praktische Prüfung
Gültigkeit/Verlängerung
* 60 Monate gültig sofern folgender Nachweis
erbracht wird innerhalb der letzten 24
Monate auf ULs,RMS oder einmotorigen
Flugzeugen.
* mindestens 12 Flugstunden davon 6 als
verantwortlicher Flugzeugführer mit 12
Starts und Landungen
* mindestens 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer
* gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
* der Nachweis im Flugbuch
* bei Nichterfüllung: Befähigungsüberprüfung
durch einen anerkannten Prüfer.
Für gewichtskraftgesteuerte ULs
* Ausbildungsbeginn ab 16 Jahre
* Lizenz mit 17 Jahre
* Tauglichkeitsklasse 2
* Theorieausbidung 7 Fächer
* Flugausbildung mindestens 25 Flugstunden,
An-und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen
* 2 Überlandflüge von mehr als 100 Km mit Fluglehrer
mit Zwischenlandung.
* eine theoredische und praktische Einweisung zur Beherr-
schung des ULs in besonderen Flugzuständen.
Prüfung
theoretische und praktische Prüfung
Gültigkeit/Verlängerung
* 60 Monate gültig sofern folgender Nachweis
erbracht wird.
* ausreichende fliegerische Inübunghaltung,
also 12 Stunden Flugzeit in den letzten 24
Monaten als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
Trik-Führer
* gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
* der Nachweis erfolgt im Flugbuch
* bei Nichterfüllung: Befähigungsüberprüfung
durch einen anerkannten Prüfer.
Fliegerärtzliche Untersuchungen
mindestens Klasse 2
Gültigkeit:
bis 30. Lebensjahr 60 Monate
bis 50. Lebensjahr 24 Monate
ab 50. Lebensjahr 12 Monate
Passagierflugberechtigung:
Eintrag der Berechtigung in die Lizenz,
5 Überlandflüge nach Lizenzerwerb,davon 2 Überlandflüge
über 200 Km mit Zwischenlandung in Begleidung eines Fluglehrers
und Ablegung einer Prüfung,die bei dem letzten 200 Km Flug
durchgeführt werden kann.
Voraussetzungen:
3Starts und Landungen auf dem Muster und der Klasse in den
letzten 90 Tagen.
UL-Schleppberechtigung
30 Flugstunden nach Erwerb der Lizenz
5 Flugstunden auf dem Luftfahrzeugmuster auf dem die Berechtigung
erworben werden soll.
die Durchführung von 5 Flügen mit anderen Luftfahrzeugen im
Schlepp unter Anleitung eines Fluglehrers mit der entsprechenden
Berechtigung.
5 Schleppstarts im geschleppten Luftfahrzeug der zu schleppenden Art,
sofern er die betrffende Lizenz nicht besitzt.