Durchführung von Befähigungsüberprüfungen
Die in den Tabellen aufgeführten Fluglehrer des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz 
sind befugt entsprechende Befähigungsüberprüfungen abzunehmen:
Überprüfungsflüge (Befähigungsüberprüfungen) sind erforderlich für : 
1.) Verlängerung/Umschreibung  eines PPL A/B falls der Bewerber keine 12 Stunden/Starts incl. Übungsflug im entsprechenden 
Zeitraum hat (je nach Lizenz innerhalb der letzten 12 bzw. 24 Monate).
Hierfür zugelassene Prüfer
                 Befähigungsüberprüfung darf abgenommen werden für :
Name:  Wohnort  Telefon PPL A ohne CVFR PPL A m. CVFR PPL B ohne CVFR PPL B mit CVFR PPL N PPL C /TMG
Barth, Oliver Mannheim 0172/4104461  ja*  ja* nein nein ja nein
End, Günter Bockenheim 0177/7617950 ja ja ja ja ja ja
Kleber, Hermann Mendig 02652/989137 ja ja ja ja ja ja
Krämer, K.-Stefan  Ludwigshafen 0621/6717547    ja**    ja** ja ja ja ja
Maier, Winfried Neustadt 06321/96310 ja ja ja ja ja ja
Wessel Carl-Otto Bad Sobernheim 06751/2210 ja ja ja ja ja ja
* auch für IFR-Checks auf SEP/MEP  
** auch für IFR-Checks auf SEP  
Die Auswahl des Prüfers obliegt dem zu Überprüfenden. Die Luftfahrtbehörde muß nicht beteiligt werden.
Ist die Lizenz zwischenzeitlich abgelaufen, kann sie nur mit einer Prüfung  erneuert werden. In diesem Fall ist ein Antrag an die zuständige 
Erlaubnisbehörde zwecks Abnahme der Prüfung zu stellen. Ein entsprechender Prüfer wird von der Luftfahrtbehörde zugewiesen.
Der Inhalt der Befähigungsüberprüfung entspricht in etwa dem Inhalt einer Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis noch derzeitigem Stand!
Die Befähigungsüberprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet!
Der Inhalt der Überprüfung kann aus dem Prüfungsprotokoll entnommen werden. Diese sind teilweise auf der Homepage des LBA veröffentlicht, bzw.
in der 1. DVO zur LuftPersV enthalten.
Befähigungsüberprüfungen für Fluglehrer sind erforderlich bei:
1.) Verlängerung oder Erneuerung einer Lehrberechtigung nach LuftPersV sofern der Fluglehrer keine 60 Starts bzw. 10 Stunden als 
     Lehrer innerhalb der letzten 3 Jahre oder keinen Fluglehrerfortbildungslehrgang innerhalb der 
     letzen 12 Monate nachweisen kann.
2.) Verlängerung und Umschreibung einer Lehrberechtigung für  JAR-FCL 1 sofern der Fluglehrer keine 100 Stunden
      Ausbildungstätigkeit auf SEP/MEP oder TMG innerhalb der letzten 4 Jahre (bei der ersten Verlängerung, danach 3 Jahre)
      und 30 Stunden in den letzten 12 Monaten nachweisen kann. 
Hierfür zugelassene Prüfer
            Abnahme Befähigungsüberprüfung für Lehrberechtigung:
Name:  Wohnort  Telefon PPL N PPL A/B (FCL) PPL B ohne CVFR PPL C
End, Günter Bockenheim 0177/7617950 ja ja ja ja
Kleber, Hermann Mendig 02652/989137 ja ja ja ja
Krämer, Stefan  Ludwigshafen 0621/6717547 ja  ja* ja ja
* auch für CPL-Lehrer
 
Es wird je nach Art der Lehrberechtigung auch theoretisches Fachwissen mündlich geprüft!
Die Befähigungsüberprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet!
Der Inhalt der Überprüfung kann aus dem Prüfungsprotokoll entnommen werden. Diese sind teilweise 
in der 1. DVO zur LuftPersV enthalten.
Alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Stand 01.05.04