| Durchführung von Befähigungsüberprüfungen | ||||||||||
| Die in den Tabellen aufgeführten Fluglehrer des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz | ||||||||||
| sind befugt entsprechende Befähigungsüberprüfungen abzunehmen: | ||||||||||
| Überprüfungsflüge (Befähigungsüberprüfungen) sind erforderlich für : | ||||||||||
| 1.) Verlängerung/Umschreibung eines PPL A/B falls der Bewerber keine 12 Stunden/Starts incl. Übungsflug im entsprechenden | ||||||||||
| Zeitraum hat (je nach Lizenz innerhalb der letzten 12 bzw. 24 Monate). | ||||||||||
| Hierfür zugelassene Prüfer | ||||||||||
| Befähigungsüberprüfung darf abgenommen werden für : | ||||||||||
| Name: | Wohnort | Telefon | PPL A ohne CVFR | PPL A m. CVFR | PPL B ohne CVFR | PPL B mit CVFR | PPL N | PPL C /TMG | ||
| Barth, Oliver | Mannheim | 0172/4104461 | ja* | ja* | nein | nein | ja | nein | ||
| End, Günter | Bockenheim | 0177/7617950 | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ||
| Kleber, Hermann | Mendig | 02652/989137 | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ||
| Krämer, K.-Stefan | Ludwigshafen | 0621/6717547 | ja** | ja** | ja | ja | ja | ja | ||
| Maier, Winfried | Neustadt | 06321/96310 | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ||
| Wessel Carl-Otto | Bad Sobernheim | 06751/2210 | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ||
| * auch für IFR-Checks auf SEP/MEP | ||||||||||
| ** auch für IFR-Checks auf SEP | ||||||||||
| Die Auswahl des Prüfers obliegt dem zu Überprüfenden. Die Luftfahrtbehörde muß nicht beteiligt werden. | ||||||||||
| Ist die Lizenz zwischenzeitlich abgelaufen, kann sie nur mit einer Prüfung erneuert werden. In diesem Fall ist ein Antrag an die zuständige | ||||||||||
| Erlaubnisbehörde zwecks Abnahme der Prüfung zu stellen. Ein entsprechender Prüfer wird von der Luftfahrtbehörde zugewiesen. | ||||||||||
| Der Inhalt der Befähigungsüberprüfung entspricht in etwa dem Inhalt einer Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis noch derzeitigem Stand! | ||||||||||
| Die Befähigungsüberprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet! | ||||||||||
| Der Inhalt der Überprüfung kann aus dem Prüfungsprotokoll entnommen werden. Diese sind teilweise auf der Homepage des LBA veröffentlicht, bzw. | ||||||||||
| in der 1. DVO zur LuftPersV enthalten. | ||||||||||
| Befähigungsüberprüfungen für Fluglehrer sind erforderlich bei: | ||||||||||
| 1.) Verlängerung oder Erneuerung einer Lehrberechtigung nach LuftPersV sofern der Fluglehrer keine 60 Starts bzw. 10 Stunden als | ||||||||||
| Lehrer innerhalb der letzten 3 Jahre oder keinen Fluglehrerfortbildungslehrgang innerhalb der | ||||||||||
| letzen 12 Monate nachweisen kann. | ||||||||||
| 2.) Verlängerung und Umschreibung einer Lehrberechtigung für JAR-FCL 1 sofern der Fluglehrer keine 100 Stunden | ||||||||||
| Ausbildungstätigkeit auf SEP/MEP oder TMG innerhalb der letzten 4 Jahre (bei der ersten Verlängerung, danach 3 Jahre) | ||||||||||
| und 30 Stunden in den letzten 12 Monaten nachweisen kann. | ||||||||||
| Hierfür zugelassene Prüfer | ||||||||||
| Abnahme Befähigungsüberprüfung für Lehrberechtigung: | ||||||||||
| Name: | Wohnort | Telefon | PPL N | PPL A/B (FCL) | PPL B ohne CVFR | PPL C | ||||
| End, Günter | Bockenheim | 0177/7617950 | ja | ja | ja | ja | ||||
| Kleber, Hermann | Mendig | 02652/989137 | ja | ja | ja | ja | ||||
| Krämer, Stefan | Ludwigshafen | 0621/6717547 | ja | ja* | ja | ja | ||||
| * auch für CPL-Lehrer | ||||||||||
| Es wird je nach Art der Lehrberechtigung auch theoretisches Fachwissen mündlich geprüft! | ||||||||||
| Die Befähigungsüberprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet! | ||||||||||
| Der Inhalt der Überprüfung kann aus dem Prüfungsprotokoll entnommen werden. Diese sind teilweise | ||||||||||
| in der 1. DVO zur LuftPersV enthalten. | ||||||||||
| Alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit. | ||||||||||
| Stand 01.05.04 | ||||||||||