16.12.2011

AUSSCHREIBUNG

Deutsch-Französische Alpenflugeinweisung für Multiplikatoren
vom 12. August bis 25. August 2012 in St. Auban / Frankreich


Die Durchführung des Multiplikatoren-Lehrganges wurde zwischen der Fédération Francaise de Vol à Voile (FFVV), sowie der Luftsportjugend und der Bundeskommission Segelflug des DAeC vereinbart. Der Lehrgang bietet eine fundierte Einweisung in den Alpensegelflug und wird durch die FFVV und die Bundeskommission Segelflug gefördert.

Zielgruppe bei dieser Maßnahme sind im Alpensegelflug unerfahrene Fluglehrer, die im deutsch-französischen Jugendaustausch aktiv sind bzw. werden wollen und die franz. Seealpen als Ort für eine Jugendbegegnung oder ein Trainingslager in Erwägung ziehen.

Folgende Voraussetzungen werden von den Teilnehmern erwartet:
Fluglehrerberechtigung
Engagement für die deutsch-französische Jugendarbeit
Streckenflugerfahrung
Ausstattung des SFZ mit FLARM & Farbwarnmarkierung (Pflicht)

Der Lehrgang wird bei der zuständigen deutschen Behörde als Fortbildungslehrgang für Fluglehrer nach §96 Abs. 4 LuftPersV und 1.355 JAR-FCL beantragt.

Interessierte Teilnehmer, die in der Luftsportjugend aktiv sind und in der kommenden oder nächsten Saison eine Maßnahme in den Seealpen planen, werden bei sonst gleichen Voraussetzungen bevorzugt. Weitere Informationen bzgl. Teilnehmerbeitrag, Unterkunft und Verpflegung erfolgen nach der Anmeldung.

Den Anmeldebogen bitte - mit der erforderlichen Stellungnahme des zuständigen Landesjugendleiters - bis spätestens 30. März 2012 bei der Geschäftsstelle der Luftsportjugend in Braunschweig einreichen.


14.11.2011

Segelfliegertag Rheinland-Pfalz 2012

Es laden ein:
Die Segelflugkommission und der Luftfahrtverein Mainz
Gastpiloten: Die Segelflieger des Hessischen Luftsportbundes

Beginn: 21.01.2012 um 09:30 Uhr im Bürgerhaus Mainz Finthen

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Vorträge:
0930 UhrEröffnung und Grußworte:
Präsident des Landesverbandes RP: Ernst Eymann
Ortsvorsteher Mainz Finthen: Herbert Schäfer
Oberbürgermeister Mainz: Jens Beutel
MdB der FDP: Manuel Höferlin
10:00 UhrFestvortrag: Im Griff des Klimawandels - hat sich unser Wetter schon verändert? (Gunther Tiersch)
11:00 UhrJWGC 2011 in Musbach - Der Weg zur Weltmeisterschaft (Felipe Levin und Jan Frederic Müller)
12:00 UhrMittagspause
13:00 UhrDeutsche Meisterschaft 2011 in Zwickau (Florian Theisinger und Thomas Starck)
14:00 UhrAntares DLR H3 - vom Hochleistungssegelflug zum Forschungsflugzeug (Axel Lange)
16:00 UhrEin Film in HD. Faszination Alpensegelflug Untertitel: Die Schönheit und Majestät der Alpen entdecken. (Manfred Karp)

Darstellung besonderer Flüge durch die Piloten

Auszeichnungen und Ehrungen
Sieger der DMSt 2011
Herausragende sportliche Leistungen 2011
Fluglehrer
Verdiente Luftsportler

Sonstiges
Aussteller, Kaffe Kuchen und Imbiss
Bei gutem Wetter: Ausstellung eines Antares

Anfahrtsplan: Bürgerhaus Mainz Finthen

Wer wissen will, was im Landesverband läuft, der kommt zum Segelfliegertag
10.11.2011

Zuwachs beim AMF –2. Förderflugzeug für Nachwuchspilotinnen ab 2012

Der Dr. Angelika Machinek Förderverein für Frauensegelflug (AMF) bekommt Nachwuchs: ab 2012 wird eine Standard Libelle als zweites Förderflugzeug neben der Hornet zur Verfügung für Nachwuchspilotinnen zur Verfügung stehen.
Möglich wurde dies dank zahlreicher kleiner und größerer Spenden der inzwischen fast 200 Mitglieder. Weitere Spenden sind jederzeit willkommen, da sie die Arbeit des Vereins erleichtern. Interessierte Pilotinnen können sich bis zum 31. Dezember 2011 für eines der beiden Flugzeuge mit den Wettbewerbskennzeichen AMF (Hornet) und AM2 (Standard Libelle) unter Angabe ihrer fliegerischen Vorhaben in der kommenden Flugsaison bewerben.
Die Ausschreibung, die von einem Paten unterstützt werden muss, ist im Internet unter www.am-foerderverein.de -> Förderflugzeug zu finden.
Die Bewerberinnen werden im Januar über das Ergebnis informiert.
26.10.2011

Deutsch-Französisches Flugsicherheitstraining Gap/Seealpen

Allgemeine Informationen
Termine 2012: 06.–11. Mai und 09.–14. September


Ziel dieses Training ist die sichere Beherrschung eines Auslandsüberlandfluges mit der Einbeziehung von Wetterinformationen auch für die Folgetage, Flugplan, Fliegen unter FIS mit Freigabeanforderungen, terrestrische und Funknavigation, Start und Landung auf anspruchsvolleren Plätzen und unter besonderen Bedingungen. Das Training erfolgt über 5 Tage jeweils von Sonntag bis nachfolgenden Freitag.

Jedem Trainingstermin wird eine ausführliche Vorbesprechung in Bad Sobernheim von etwa ½ Tag vorangestellt, wobei Flugroute, Verhalten und besondere Informationen besprochen werden. Jede Besatzung erhält die ausgefüllte Flugvorbereitung, aktuellen Kartensatz für die Strecke, Anflugblätter für sämtliche Plätze auf der Strecke und in den Seealpen. Kleines Wörterbuch für den Platzrundengebrauch in deutsch, englisch und französisch.

Der gemeinsame Treffpunkt zum Abflug wird Bremgarten sein. Geflogen wird in Gruppen mit einem Gruppenführer, der für Funk und Navigation verantwortlich ist. Die Standardroute führt über Habsheim, Besancon, Bourg en Bresse, Grenoble nach Gap-Tallard, um gleichzeitig die mögliche Schlechtwetterroute auch bei gutem Wetter kennen zu lernen. Vor dem jeweiligen Abflugtermin kann unter der Telefon-Nr 06751-8539870 unsere letzte Wetterinformation bzw Zeitplan abgefragt werden.

Anmeldeverfahren: Anmeldebogen ausfüllen und uns zusenden. Fax-Nr 06751-4435; eMail: geschaeftsfuehrer@lsvrp.de
Gleichzeitig die Anmeldegebühr in Höhe von € 160,- (bei einer Person) zuzüglich € 60,- (bei einem Co-Piloten) auf unser Konto 1195022 bei Voba Rhein-Nahe-Hunsrück eG (560 900 00) überweisen. Als Betreff Flugzeugkennzeichen angeben.

Unterkunft: die 5 Übernachtungen mit Frühstück jeweils für eine Person sind wie folgt möglich: € 230,- im 4-Bett-Appartment (zwei getrennte Doppelbett-Zimmer); € 270,- im Doppelzimmer. Einzelbettzimmer auf Anfrage. Eigene Übernachtungsversorgung ist selbstverständlich möglich. Wünsche auf dem Anmeldebogen vermerken. Zahlung hierfür bitte erst nach unserer Aufforderung ca 4 Wochen vor Abflugtermin.

Die Einfluggenehmigung für UL nach Frankreich gilt als erteilt, allerdings sind einige Flugplätze in Frankreich für UL`s nicht erlaubt. Über Internet kann man sich sämtliche Anflugblätter aus Frankreich herunterladen und auch sonstige Informationen beziehen: www.sia.aviation-civile.gouv.fr dann weiter über: Information Aeronautique; AIP; Publication d`information aeronautique(AIP); France Metropolitaine; AIP France Metropolitaine; Cartes d`approche et d`atterisage a vue (VAC); Anfangsbuchstabe anklicken.

21.09.2011

70. Deutscher Segelfliegertag am 29. Oktober 2011

im Darmstadtium Darmstadt Karolinenplatz 1
Deutscher Aero Club e.V., Bundeskommission Segelflug und Hessischer Luftsportbund laden zum diesjährigen Segelfliegertag nach Darmstadt ein.
Faszination Segelfliegen erleben interessante und erstklassige Fachvorträge hören.
Zahlreiche Aussteller, die den Besuchern ein umfangreiches Leistungsangebot rund um den Segelflug bieten.
Weitere Informationen auf der Website des Deutschen Segelfliegertages
21.09.2011

Vereinsmanagement „Sport-Audit-Luftsport“ - Förderzeitraum verlängert

Auf Antrag des Deutschen Aero Club hat das Umweltbundesamt den Förderzeitraum für die bundesweite Einführung des Sport-Audit-Luftsport bis zum 29. Februar 2012 verlängert.
Seit dem Sommer 2010 stehen hierfür die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die für das Projekt einschließlich der Personalkosten bereitgestellten Fördermittel zur Verfügung. Denise Kluge ist weiterhin Ansprechpartnerin für unsere Luftsportvereine, die sich über das Projekt informieren wollen. (Tel. 0 531/23540-29; Fax. 0531/23540-11; Mail: D.Kluge@daec.de)
Der Luftsportverband Rheinland-Pfalz hat das Thema „Sport-Audit-Luftsport zusätzlich in das Programm seines Vorstände-Seminars am 10. Dezember im Verbandszentrum Bad Sobernheim aufgenommen. Darüber hinaus übernimmt der Landesverband die Grundkosten für die ersten zehn seiner Mitgliedsvereine, die sich an dem Projekt beteiligen.
Dem Wunsch nach Vereinfachung der Teilnahme an dem Projekt und dem Ausfüllen von Unterlagen sowie einer papierfreien Lösung zum Bearbeiten der Basischecks wurde zwischenzeitlich im Zusammenhang mit einer Datenbank, die die Verwaltung von teilnehmenden Vereinen und Auditoren erleichtern soll, ein Basischeck zum Online-Ausfüllen entstanden. Vereinen wird hier die Möglichkeit geboten die Fragebögen direkt am PC zu bearbeiten, Nachweise, wie Fotos, hochzuladen und alles abzuschicken. Zugang erhalten registrierte Nutzer der projekteigenen Homepage www.sport-audit-luftsport.de über den Button "Interner Bereich".
(ms)
17.08.2011

Achtung ! Vorsicht nahe Ramstein CTR ! Achtung !
Near Miss am 10. August 2011
Segelflieger fliegen in der Nähe der CTR Ramstein sicherer mit Funkkontakt zu Ramstein GCA auf 124,275 MHz !! (s. Ramstein MemoCard)

Am 10.August 2011 kam es gegen 13:45 h Lokalzeit zwischen CTR Ramstein und Eßweiler in ca. 3.000 ft zu einem Near Miss einer Hercules C 130 von Ramstein mit zwei Segelfliegern. Diese beflogen zwar völlig legal den dortigen Luftraum E, hatten sich aber wohl nicht - wie mit Ramstein vereinbart - per Funk dort gemeldet.
Daher erinnern wir nochmals an die Vereinbarungen im Rahmen unserer Awareness-Aktion - u. a. Funkkontakt mit Ramstein GCA auf 124,275 MHz - und verweisen auf die Ramstein-MemoCard des LSV R-P, die in jedem Segelflugzeug griffbereit liegen soll.

Reiner Schröer
Ref Luftraum

21.07.2011
Bericht vom Segelflugmeisterschaft Rheinland-Pfalz 2011 im Rahmen des 26. Dannstadter Vergleichsfliegens
20.06.2011

Änderung Ramstein

Achtung : Änderungen im Kontakt zur Ramstein Air Base: Flugbetriebsmeldungen nicht mehr per Fax
Nachdem Flugbetriebsmeldungen ("Flight operation notification") der benachbarten Flugplätze nicht mehr bei Ramstein GCA ankamen, haben wir von dort erfahren, daß diese Meldungen in Zukunft nur noch per E-Mail unter der neuen Adresse 86oss.osarws@ramstein.af.mil oder telefonisch unter der neuen Tel.-Nr. 06371 47 5132 bei Ramstein GCA ankommen.
Eine Faxverbinduhng wird von Ramstein GCA nicht mehr aufrecht erhalten.
-> hier Download des Meldeformular

09.03.2011

Website www.ul-segelflug ist online

UL-Segelflug.de ist eine Website deren Sinn und Zweck es ist, UL-Segelfliegern und solchen die es vielleicht mal werden wollen, eine umfangreiche Informationsplattform rund um den UL-Segelflug zur Verfügung zu stellen

07.03.2011

"Frankfurter Gespräch"

Beim "Frankfurter Gespräch" fand wieder ein ausführlicher Informations- und Meinungsaustausch zwischen DFS und den Luftsportlern der Region statt, bei dem neben diversen anderen Luftraumthemen vor allem die gravierenden Veränderungen des Luftraums C Frankfurt im Mittelpunkt einer lebhaften Diskussion standen.
Die neue Luftraumstruktur ist auf der ICAO-Luftfahrtkarte 2011 dargestellt und tritt zu 10. März 2011 in Kraft.
Bericht Frankfurter Gespräch 2011

22.12.2010

Erwerb der Erlaubnis zum Nachprüfen von Transpondern

Am 12./13.03.2011 führt die DAeC-Teko in unserem Technik-Zentrum einen Kurs für Prüfer Kl.3 und Kl.5 zum Erwerb der Erlaubnis zum Prüfen von Transpondern in Segelflugzeugen,Motorsegler und Ultraleichtflugzeugen auch mit der erforderlichen praktischen Ausbildung durch.
Hauptreferent ist Prof.Dr.J.Doneit, unser Technik-Referent H.U.Hellrigel und Ralf Keil vom DAeC wirken ebenfalls mit.
Der Lehrgang ist auf 18 Teilnehmer begrenzt.
Interessierte Prüfer Kl. 3 und Kl. 5 melden sich schriftlich oder per Mail (info@lsvrp.de) beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 164, 55561 Bad Sobernheim;
23.11.2010

Segelfliegertag Rheinland-Pfalz 2011

Es laden ein: Die Segelflugkommission und der Flugsportvereins Neustadt an der Weinstraße
Link zur Website


Beginn: 19.02.2011 um 09:30 Uhr in Neustadt/Mußbach im „Dienstleistungszentrum Ländlischer Raum“ (DLR)

logo


Grußworte

Vorträge:

UL-Segelflug? Ich bin doch nicht verrückt!
(Klaus Burkhard, ein Infizierter)

Bericht von den 31. FAI Weltmeisterschaften in Szeged, Ungarn 2010 - Herausforderungen für Mensch und Maschine?
Susanne Schödel/ Martin van der Mühlen

"Wie ein Condor über den Anden"
Gitti und Manni Albrecht

"Der Luftraum für den Luftsport in Rheinland-Pfalz und Umgebung"
Dr. Reiner Schröer und Capt. R. Canup and MSgt D. Bragg

Darstellung besonderer Flüge durch die Piloten
Auszeichnungen und Ehrungen
Sieger der DMSt 2010
Herausragende sportliche Leistungen 2010
Fluglehrer
Verdiente Luftsportler
Sonstiges

Aussteller, Kaffe Kuchen und Imbiss

Bei gutem Wetter: Ausstellung eines Förderflugzeugs des Landesverbands

Wer wissen will, was im Landesverband läuft, der kommt zum Segelfliegertag
21.07.2010

Hilfe bei Waldbrandbeobachtung findet Anerkennung

Ungewöhnlich starke Aufmerksamkeit fand in Medien und Öffentlichkeit die Aufforderung von Verbandspräsident Ernst Eymann an Piloten, bei Leistungs-, Übungs- oder Ausbildungsflügen über Waldregionen auf Rauchentwicklungen zu achten, die auf entstehende Waldbrände hinweisen könnten. Angesichts der bestehenden Trockenheit könne die rechtzeitige Entdeckung und damit eine schnell eingeleitete Brandbekämpfung zur Vermeidung großer Schäden beitragen. Es sei für die Piloten der Luftsportvereine eine Selbstverständlichkeit, mit ihren Resourcen für die Bewahrung der Natur vor Brandschäden beizutragen, betonte Eymann in zahlreichen Fernseh- und Hörfunkinterviews. Auch in der Printpresse fand der Aufruf in zahlreichen Meldungen ihren Niederschlag. Reaktionen aus der Bevölkerung bezeugten grosse Anerkennung für die Mithilfe der „Flieger“ im Kampf gegen den Feuerteufel. (ms)

21.07.2010

Luftsportler beobachten brandgefährdete Wälder

Angesichts der durch die andauernde Hitzewelle bedingten hohen Waldbrandgefahr hat Ernst Eymann, Grünstadt, Präsident des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz alle Luftsportler aufgerufen, bei ihren Ausbildungs-, Übungs- und Leistungsflügen der Beobachtung von Waldgebieten erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen, um so Waldbrände bereits in der Entstehung erkennen und melden zu können.
Dank der Ausrüstung der meisten Flugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge mit GPS-Navigations-Systemen ist es den Piloten möglich, Brandherde genau zu lokalisieren. Die Positionsdaten (Koordinaten) des Brandherdes sollten per Funk der Flugleitung des nächstgelegenen Flugplatzes oder Heimatflugplatzes zur Weiterleitung an die zuständige Feuerwehr-Leitzentrale übermittelt werden.
Luftsportpräsident Eymann bietet weiter an, bei weiter fortschreitender Brandgefährdung in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung und der Feuerwehr zum Beispiel an Wochenenden gezielt Kontrollflüge über Waldgebieten zu organisieren. (ms)

03.05.2010

English proficiency level 4

Ab sofort bietet der Luftsportverband Rheinland-Pfalz die Abnahme von Sprachprüfungen entsprechend der ICAO Vorgabe gemäß § 125a LuftPersV seinen Mitgliedern zum Preis von 20,- € an. Nichtmitglieder können ebenfalls teilnehmen und zahlen 50,-€.
Es besteht die Möglichkeit die Prüfungen auch am Sitz unserer Vereine durchzuführen. Bis zu 8 Bewerber können an einem Tag geprüft werden.

Anfragen wegen Terminabsprachen richten Sie bitte an:
Luftsportverband Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle Bad Sobernheim
oder direkt an:
Günter End
Landesausbildungsleiter/Sprachprüfer
EMail: (flyinggunter@yahoo.de)
Mobil 0177-7617950

04.08.2009

Achtung Fluglehrer!

Wer nach dem 1. Feb 2009 gemäß JAR-FCL auf der Scheinrückseite Klassenberechtigungen verlängert, muss diesen Eintrag der zuständigen Luftfahrtbehörde melden.
Um die Sache einfach zu gestalten kann unter - Download - das Mitteilungformblatt herunter geladen werden. Blatt zwei enthält Vorschläge, welchen Inhalt man als Fluglehrer dem vorgeschriebenen Übungsflug geben könnte.
03.07.2008

DIE gute Nachricht aus dem Deutschen Bundestag

Wichtige Änderung im Vereinsrecht
Haftungsentlastung für Vereinsvorstände


Am 02. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Vereinsrecht zu ändern.
Dazu die DAeC_Info:
Ehrenamtliche Vereinsvorstände sind bald eine erhebliche Belastung los: In Zukunft sind sie weitgehend von der Haftung für Schäden befreit, die bei der Ausübung ihres Vorstandsamtes entstehen. Diese Änderung des Vereinsrechts beschloss der Bundestag am 2. Juli 2009. Wer unentgeltlich oder für eine Vergütung von bis zu 500 Euro pro Jahr im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins arbeitet, haftet in Zukunft nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Korrektur des Vereinsrechts galt als längst überfällig. Der DAeC begrüßt diese Reform. Auch Luftsportvereine klagen, dass es immer schwieriger wird, die Vorstandsämter zu besetzen. Die neue Rechtslage wird Vereinen helfen, Mitglieder für Vorstandsarbeit zu motivieren.
Der verabschiedete Gesetzentwurf: HIER
04.04.2009
DAeC meldet:

Landeplätze bleiben in nationaler Verantwortung

Gute Nachrichten von der EU: Das Europäische Parlament unterwirft Flugplätze, die hauptsächlich von Luftsportlern genutzt werden, nicht den europäischen Regeln.

Vor nur neun Monate hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Erweiterung der EASA-Kompetenzen vorgestellt. Thema waren Flugplätze, Flugsicherung und Flugnavigation. Nach den Plänen der Kommission hätten die Regeln für Flugplätze erhebliche Nachteile für die Luftsportler gebracht. Europe Air Sports, der europäische Dachverband der Luftsportler, hatte durch intensive Lobbyarbeit bewirkt, dass die Flugplätze der Luftsportler aus den Bestimmungen herausgenommen wurden.

Die Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet, dass nur Flugplätze an denen kommerzieller Luftverkehr abgewickelt wird und Instrumenten-an- und abflugverfahren stattfinden und eine befestigte Piste von 8oo Meter Länge vorhanden ist unter EASA Reglement fallen. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein. Außerdem können die Mitgliedsstaaten noch Flugplätze mit bis zu 10000 Passagieren pro Jahr oder 850 Frachtflügen aus der EASA Obhut ausnehmen
21.02.2009

Ramstein GCA mit neuer Funkfrequenz 124,275 MHz

Auch in 2009 wird die Awareness Campaign mit der US-Airforce in Ramstein fortgeführt, mit der das Miteinander im Luftraum um Ramstein sicherer geworden ist. Die im August 2008 kurzfristig zur Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA mitgeteilte Funkfrequenz 123,300 MHz wird durch nun durch eine spezielle Frequenz für Ramstein GCA ersetzt .
Ab 24.02.2009 muss daher die Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA auf der Frequenz 124,275 MHz erfolgen.
Bitte die Angabe auf der verteilten MemoCard Ramstein aktualisieren !!
Weiterhin ist auch die Kontaktaufnahme zu Ramstein Tower auf 133,20 MHz möglich.
Aufgrund des erheblichen militärischen Flugbetriebs um die Airbase Ramstein sind alle Piloten aufgefordert, auch zukünftig, in diesem Luftraum besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen und im Umkreis von ca. 15 NM von Ramstein ihre Position, Höhe und Flugrichtung an Ramstein GCA auf 124,275 MHz zu melden.
Dort wird bei der Verkehrsführung auf gemeldeten anderen Verkehr Rücksicht genommen, um kritische Begegnungen zu vermeiden. Wir sollten dies von unserer Seite unbedingt durch Kontaktaufnahme, sorgfältige Luftraumbeobachtung und Einhaltung der Sichtflugminima des Luftraums E unterstützen.
Reiner Schröer

09.02.2009

EASA-Instandhaltungsvorschriften

Seit ca. 2 Jahren haben wir unsere Vereine mehrfach darauf hingewiesen, dass mit Einführung der EASA-Instandhaltungsvorschriften ein "Instandhaltungsprogramm" für alle Luftfahrzeuge, die nicht dem Anhang II unterliegen (also alle gängigen Segelflugzeuge, Motorsegler und Motorflugzeuge) erforderlich sein wird.
Andernfalls ist die Verkehrszulassung des Luftfahrzeugs gefährdet.

Das Inkrafttreten der EASA-Richtlinien ist für 01.04.2009 geplant (bitte keinen Bezug zum Datum ziehen). Seitens des LBA ist zu hören, dass für mindestens 4000 Luftfahrzeuge noch keine Instandhaltungsprogramm beantragt wurde. Unsere Informationen gingen bislang im Wesentlichen nur an die erweiterten Vereinsvorstände, mit der Bitte die Privathalter im Verein zu informieren. Aus obigem Grund versuchen wir nochmals alle unsere Mitglieder zu informieren.

Eine Liste der Anhang II-Luftfahrzeuge, für die also kein Instandhaltungsprogramm notwendig ist, finden Sie HIER
Im Zweifelsfall sollten Sie ein Instandhaltungsprogramm beantragen, das LBA wird Sie, falls keines notwendig ist, entsprechend informieren. Auf der Website des Deutschen Aero Clubs finden Sie weitere Hinweise, Muster sowie die Anschrift des Luftfahrt-Bundesamts wohin der Antrag zu stellen ist.

Sofern Ihr Segelflugzeug oder Motorsegler von unserem Luftfahrttechnischen Betrieb betreut wird, bitten wir Sie uns eine Kopie des genehmigten Instandhaltungsprogramms, sofern noch nicht geschehen, zuzusenden. Für diejenigen, deren Luftfahrzeug von einem kommerziellen Betrieb betreut wird, gilt sicher ähnliches.

Vieles wird sich nach dem 01. April sicher noch einspielen müssen. Auf einige Punkte möchten wir Sie dennoch hinweisen:

Die Lufttüchtigkeit endet ab dem 01.04.2009 mit dem letzten Tag des auf dem bisherigen Prüfschein eingetragenen Kalendermonats im Feld: Termin nächste Jahresnachprüfung

In der Zukunft enden die Lufttüchtigkeitszeugnisse taggenau, die notwendigen Prüfungen können jedoch bereits 90 Tage früher durchgeführt werden, ohne dass sich der Termin des Lufttüchtigkeitszeugnisses ändert.
Die Lufttüchtigkeit kann ausserhalb überwachter Umgebung nur dann bescheinigt werden, wenn das Luftfahrzeug lufttüchtig ist. Instandsetzungen und Überholungen sollten möglichst so geplant werden, dass die Lufttüchtigkeit nicht unterbrochen wird. Nachprüfungen wegen Überschreitens der Frist für die Jahresnachprüfung gibt es zukünftig nicht mehr, es muss dann mit dem Widerruf der Verkehrszulassung und als Folge mit einer neuen Verkehrszulassung gerechnet werden.
Da nach dem 01.04.2009 die generelle Genehmigung von Vereins-Werkstätten mit regelmäßiger behördlicher Überwachung und damit erheblichen (!) Kosten verbunden ist, sollten Reparaturen und Überholungen nur mit Einzelgenehmigungen oder unter Nutzung unserer Verbandswerkstatt erfolgen. Hier emphiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit der Prüfleitung.
Unser Terminplan sieht für Samstag, den 14. März 2009, vormittags eine weitere Informationsveranstaltung vor.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter info@lsvrp.de (evtl. gruppenweise unter Nennung der Gruppengröße) an.
15.10.2008

Neue Europäische Lizenzen ab April 2012

Erst im Jahre 2003 haben wir uns an ein neues Lizenzwesen gewöhnen müssen; jetzt wird auch dies nur noch als Übergang Geschichte werden. Eine wesentliche Neuheit zu den kommenden Regeln wird jedoch sein, dass alle Piloten bis zum 15. Dezember 2008 eine gewisse Möglichkeit haben, das ein oder andere noch abzuwehren oder zu ändern.

Die EASA hat von der europäischen Kommission den Auftrag erhalten, die neuen "Spielregeln" aufzustellen. Der Entwurf liegt in englischer Sprache vor und wir können jeden einzelnen Paragraphen oder jeden einzelnen Satz kommentieren bzw Verbesserungsvorschläge machen. Wer hier nicht mitmacht, für den kann nur der Satz gelten: "wer jetzt nicht spricht (schreibt), der möge für ewig schweigen!!" Leider sind es englische Juristen-texte, aber eine Kommentierung können wir in Deutsch vornehmen.

Was werden ungewöhnliche Knackpunkte für uns sein:
Jeder Pilot muss sich nach spätestens 6 Jahren wieder einer Überprüfung unterziehen, ähnlich seiner ehemals durchgeführten Praxisprüfung mit einer mündlichen Wissensergänzung. Auch Fluglehrer bleiben hiervon nicht verschont; ihr Intervall beträgt maximal 9 Jahre.
Die praktische Fluglehrerausbildung hat solch hohe Mindest-Stundenanforderung, dass die normale motorisierte Fluglehrerausbildung ca € 5.000,- und der JAR-FCL-Lehrer (nennt sich später FI = Flightinstructor) etwa € 10.000,- kostet. Welcher Fluglehrer wird diese Kosten auf sich nehmen, um später ehrenamtlich -ohne Entgelt - in einem Verein tätig zu werden?
Nicht verschweigen darf man auch Erleichterungen. Es soll eine einfachere Lizenz mit eingeschränkten Rechten geschaffen werden.
Die EASA hat die einschneidenden Maßnahmen der JAR-FCL erkannt und will den Luftsport wieder fördern. Das vorliegende Werk selbst jedoch zeugt in seiner Ausführung von wenigen Verbesserungen geschweige denn Erleichterungen. Es wird ein weiterer kostspieliger Überprüfungsproporz mit der Begründung für mehr Sicherheit aufgebaut.

Aber lesen Sie selbst: - HIER -

30.07.2008

NEU - NEU - NEU => UL- Piloten herhören !! <= NEU - NEU - NEU

Transponderprüfungen beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz

Seit einigen Jahren führen Prüfer des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. jährliche Nachprüfungen von Ultraleichtflugzeugen durch.
Inzwischen wird auch die Nachprüfung der Funksprechanlagen gefordert. Hierfür haben die meisten unserer Prüfer die entsprechende Berechtigung.
Ab sofort kann beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz in Sobernheim auch die jährliche Nachprüfung und die Nachprüfung nach Einbau von Transponderanlagen in Ultraleichtflugzeugen durchgeführt werden. Der LSVRP hat ein entsprechendes Gerät beschafft und unser Prüfer und Prüfleiter Hans-Udo Hellrigel hat vom DAeC-Luftsportgerätebüro die notwendige Prüflizenz erhalten.
Terminabsprache über unsere Geschäftsstelle (Tel. 06751-2308) oder H.U.Hellrigel (Tel. 0671-66663).

21.01.2008

Ausbildungsnachweis Streckensegelflug

In den Vereinen wird bis zum Schein sehr viel Energie in die Ausbildung des Segelfliegers inverstiert. Mit dem Erwerb des GPL ist diese Phase der Ausbildung beendet.
Danach passiert meist nicht mehr viel und der "Scheininhaber" ist auf sich allein gestellt. Der Ausbildungsnachweis Streckensegelflug und die dazugehörige Methodik des Streckenflugtrainings soll die Vereine bei der Förderung des Streckenfluges nach dem Schein - auf freiwilliger Basis - unterstützen.
Ganz bewusst liegt der Ausweis in Form eines Word Dukomentes vor, damit jeder Verein ihn an seine Bedürfnisse und Ideen anpassen kann.
Ausbildungsnachweis (doc)

07.11.2007

Förderung des Ehrenamtes - Steuerliche Neuerungen Informationsblatt des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz

Wegen der vielen Änderungen im Spenden- und Steuerrecht hat das Finanzministerium Rheinland-Pfalz ein Info-Blatt für Vereine und Stiftungen herausgegeben.
Das Gesetz beinhalte wichtige Neuerungen für Ehrenamtliche und Vereine, teilte das Ministerium in Mainz mit. So sei der vereinfachte Spendennachweis mit einem Überweisungsträger oder Einzahlungsbeleg fortan für Einzelspenden bis 200 EURO möglich. Bisher war das nur für Spenden bis maximal 100 EURO erlaubt. Auch die jährliche Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Trainer von Sportvereinen wurde von 1848 EURO auf 2100 EURO angehoben. Vereine müssen ihre Einnahmen aus ihren Vereinsgaststätten und von Festen, sowie Einnahmen für Anzeigen in Vereinszeitschriften erst ab 35.000 EURO pro Jahr versteuern. Bisher lag die Grenze bei 30.678 EURO. Die Neuerungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft.
Das Info-Blatt kann auf der Internetseite des Finanzministeriums unter www.fm.rlp.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen unter dem Punkt Steuerrecht.

28.08.2007

Instandhaltungsprogramme und CAMO+
(Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit)

Mit der Einführung des Teil M gemäß EU-Verordnung 2042 wird für jedes davon betroffene Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm gefordert.

----> Wichtiger Hinweis <----


15.08.2007

Überarbeitete Vordrucke

Die aktuellen überarbeiteten Versionen aller möglichen Vordrucke für die Luftfahrtbehörde und für verbandsinterne Angelegenheiten liegen in verschiedenen Formaten (Excel, Word, PDF, ZIP) im Downloadbereich für euch bereit.
15.01.2004

Ausbildungsbetrieb des Verbandes

Die Änderung der Registrierung unseres Ausbildungsbetriebes ist nunmehr abgeschlossen
Alle Mitgliedsvereine können nunmehr nach kostenfreier Genehmigung auf Antrag beim Verband nachstehende Luftfahrer im Verein ausbilden:
PPL A FCL
PPL N
PPL C
mit den dazugehörigen Klassenberechtigungen SEP (750 Kg; 2000 Kg bei PPL N) und TMG.

Formulare für die Beantragung können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Des weiteren wurde das Ausbildungshandbuch entsprechend neu gefasst, und kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Bad Sobernheim, 04.01.2004
Verbandsausbildungsleitung
15.12.2003

Infomappen

Die kompletten Infomappen können beim Deutschen Aero Club e.V.
Frau Kirsch, Tel 0531-23540-27, Fax 0531-23540-11, Email: u.kirsch@daec.de
kostenlos abgerufen werden


11.10.2003

Vereine mit eigener Homepage aufgepasst!

 

Seit Ende 2001 gelten auch für viele Vereine und Verbände, die eine eigene Homepage im Internet unterhalten, die neuen besonderen Informationspflichten gemäß § 6 des Telefondienstgesetzes (TDG).

Hiernach müssen gesetzlich vorgeschriebene spezielle Angaben auf der Homepage - am besten auf der Startseite - gemacht werden. Eine Nichtbeachtung kann zu hohen Geldbußen führen.

 

Durch das neue E-Commerce-Gesetz insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftrittes sind die Gesetzesänderungen (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I Nr. 70, S. 3721 - 3727) auch für viele Vereine mit einem eigenen Internet-Auftritt von Bedeutung. Das Gesetz trat bereits am 20.12.2001 in Kraft und läßt nur eine geringe Zeit bis zur Anpassung von Homepages an die neuen Vorschriften zu. Es enthält vor allem Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG) und begründet umfangreiche Informationspflichten für alle geschäftsmäßigen Teledienstanbieter. Zu diesen können auch Verbände und Vereine gehören, die eine Homepage eingerichtet haben.

Um den Anforderungen an die Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S.1 TDG n.F. genüge zu leisten, müssen viele Vereine auf ihrer Homepage folgende Angaben > leicht erkennbar  > unmittelbar erreichbar  und > ständig verfügbar

halten:

·        Exakte Namensangaben und genaue Anschrift (Straße, PLZ, Ort; kein Postfach)

·        Telefon, FAX- und E-Mail-Adresse

·        den/die Vertretungsberechtigten (geschäftsführende, haftende Vorstände, Geschäftsführer usw.)

·        Angaben über Vereinsregister mit zuständigem Amtsgericht und der Registernummer

·        Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a UstG (falls vorhanden)

·        Gegebenenfalls Links zur Satzung, AGB's, Preisangaben, Mitgliedsbeiträgen, Organisationen usw.

 

Auf jede Homepage gehört daher eigentlich seit Januar 2002 auf die erste Seite:

"Angaben gemäß § 6 TDG"

Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S. 1 TDG n.F. stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 12 Abs. 2 TDG n.F. mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. (Aus SPORTInform 17-2000)


10.12.2001

Beschluss des BFH

In Heft BFH/NV Nr. 4/2001, Seite 413 wurde folgender Beschluss des BFH vom 21.8.2000 VII B 260/99 veröffentlicht:
Haftung des zweiten Vorsitzenden eines Vereins:
Sind dem zweiten Vorsitzenden eines Vereins dessen Liquiditätsschwierigkeiten bekannt, wird eine von vornherein schriftlich vereinbarte Aufgabenteilung dahingehend, dass die steuerlichen Verpflichtungen der erste Vorsitzende wahrzunehmen hat, hinfällig und es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortlichkeit. In diesem Fall ist der zweite Vorsitzende zur Überwachung und Nachprüfung der Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen des Vereins durch den ersten Vorsitzenden verpflichtet.
AO 1977 § 34 Abs. 1, § 69 Satz 1; FGO § 142