21.07.2010

Flugtage, Fluplatzfeste, Fly In

Vereinsjubiläen oder andere besondere Vereinsdaten sind oft willkommene Gelegenheit, dieses Ereignis mit einer luftsportlichen Veranstaltung zu würzen.

LSV Rhein-Main 21. August (ehem. Luftsportverein Rhein-Main Hochheim am Main)
aus Anlaß seines 60-jährigen Bestehens lädt der Luftsportverein Rhein-Main alle Freunde zu einem Fly In auf den Verkehrslandeplatz Worms (EDFV) ein.
INFO: www.lsv-rhein-Main.de

AeC Pirmasens 25. / 26. August, Verkehrslandeplatz Pirmasens (EDRP)
Unter dem Motto 60 Jahre Aero Club Pirmasens – 13 Jahre JU 52 „Tante) JU“ beginnt der Aero Club Pirmasens auf der Pottschütthöhe die Reihe der attraktiven Flugtage und Flugplatzfeste mit einem ausgefeilten Programm, zu dem neben Rundflügen mit der JU 52 oder dem französischen Buschflugzeug vom Typ MH-14 Broussard ebenso gehören, wie die JAK-Staffel (Jakovlev, Yak-50, Yak-52, Yak-55) und die legendäre YAK 11 und viele weitere Attraktionen.
INFO: www.aero-club-Pirmasens.de

AeC Idar-Oberstein 11. / 12. September Verkehrslandeplatz Idar-Oberstein (EDRG)
Ebenfalls 60 Jahre alt wird in diesem Jahr der Aero Club Idar-Oberstein, der sein Jubiläumsfest auf dem Verkehrslandeplatz IO-Göttschied mit möglichst vielen Freunden feiern will. Fly-In-Piloten erwarten tolle Preise und für alle Besucher gibt es ein Programm mit zahlreichen Attraktionen und Flugzeugen aller Luftsportarten und Heißluftballonen. Besondere Miterleben-Specials für Besucher bieten Hubschrauberrundflüge, Rundflüge im Motorkunstflug und Tandemfallschirmsprünge. Für die kleinen Besucher bietet ein Funpark mit Hüpfburg, Spieleparcours, Glücksrad und Luftballonwettbewerb viel Abwechslung.
INFO: www.edrg.de

11. / 12. September in Worms und in Dannstadt
Auf dem Verkehrslandeplatz Worms (EDFV) werden die Vereine LSV Worms, AC Ludwigshafen, LSV Osthofen und LSV Rhein Main mit ihrem Flugplatzfest zur auslaufenden Saison 2010 den Besuchern die Leistungsfähigkeit des Vereins mit besonderen Vorführungen unter Beweis stellen.
Auch die beiden Vereine in der SFG Ludwigshafen-Dannstadt wollen bei ihrem Flugplatzfest auf dem Segelfluggelände Dannstadt-Schauernheim nochmals die Zuschauer mit einem großen Programm begeistern.
INFO: LSV Osthofen: www.lsv-osthofen.de
INFO: SFG Ludwigshafen-Dannstadt: www.sfg-giulini.de oder www.SSV-Ludwigshafen.de

18. / 19. September AeC Landau i.d. Pfalz, Segelfluggelände Landau-Ebenberg
Auf 60 Jahre Vereinsgeschichte kann auch der Aero Club Landau zurückblicken.
Genug Anlaß dieses Jubiläum mit Fliegerfreunden und der Bevölkerung zu feiern.
Mit einem Fly In und einem fliegerischen Fest mit Rundflügen, abendlichem Ballonglühen und weiteren Programmpunkten auf dem „Landauer Ebenberg“ will der AeC Landau dem Jubiläum einen würdigen Rahmen geben.
INFO: www.aec-landau.de

LSV Mönchsheide 25./26. September, Segelfluggelände Mönchsheide
Der Luftsportverein Mönchsheide wird vierzig und feiert dieses Jubiläum auf dem vereinseigenen Segelfluggelände bei Bad Breisig mit einem „Tag des offenen Himmels“ mit einem Programm, das alle Facetten des Flugsports vom Modellflug bis Segelkunstflug und beinhaltet. UL-Formationen, Vorführungen des legendären Fieseler Storch, Ballonstarts und Rundflüge gehören ebenso zu den Angeboten, gen wie die Möglichkeit für einen realitätsnahen Testflug in einem Segelflugsimulator.
INFO: www.40jahre.moenchsheide.de

21.07.2010

Hilfe bei Waldbrandbeobachtung findet Anerkennung

Ungewöhnlich starke Aufmerksamkeit fand in Medien und Öffentlichkeit die Aufforderung von Verbandspräsident Ernst Eymann an Piloten, bei Leistungs-, Übungs- oder Ausbildungsflügen über Waldregionen auf Rauchentwicklungen zu achten, die auf entstehende Waldbrände hinweisen könnten. Angesichts der bestehenden Trockenheit könne die rechtzeitige Entdeckung und damit eine schnell eingeleitete Brandbekämpfung zur Vermeidung großer Schäden beitragen. Es sei für die Piloten der Luftsportvereine eine Selbstverständlichkeit, mit ihren Resourcen für die Bewahrung der Natur vor Brandschäden beizutragen, betonte Eymann in zahlreichen Fernseh- und Hörfunkinterviews. Auch in der Printpresse fand der Aufruf in zahlreichen Meldungen ihren Niederschlag. Reaktionen aus der Bevölkerung bezeugten grosse Anerkennung für die Mithilfe der „Flieger“ im Kampf gegen den Feuerteufel. (ms)

21.07.2010

Der Landesverband wird 60

Am 18. Februar 1951 wurde im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz von 13 Flugsportvereinen der Landesverband Rheinland-Pfalz im Deutschen Aero Club e.V. gegründet.
Nach Vorstellungen unseres Präsidiums soll am Ort des damaligen Geschehens an dieses Ereignis in gebührend feierlicher Form erinnert werden. Da die Gründung oder Wiedergründung vieler Mitgliedsvereine ebenfalls in jene Zeit fällt, soll auch dies in der Veranstaltung des Landesverbandes ihren Niederschlag finden.
Um das Programm in geeigneter Form ausgestalten zu können, bittet Präsident Ernst Eymann die Mitgliedsvereine um kurzzeitige Überlassung von Dokumenten, Fotos oder Filmmaterial aus dieser Gründerzeit an den Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V. Postfach 164 55561 Bad Sobernheim.
Nach Digitalisierung geht das Material dann unverzüglich wieder an den Eigentümer zurück. (ms)
21.07.2010

Luftsportler beobachten brandgefährdete Wälder

Angesichts der durch die andauernde Hitzewelle bedingten hohen Waldbrandgefahr hat Ernst Eymann, Grünstadt, Präsident des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz alle Luftsportler aufgerufen, bei ihren Ausbildungs-, Übungs- und Leistungsflügen der Beobachtung von Waldgebieten erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen, um so Waldbrände bereits in der Entstehung erkennen und melden zu können.
Dank der Ausrüstung der meisten Flugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge mit GPS-Navigations-Systemen ist es den Piloten möglich, Brandherde genau zu lokalisieren. Die Positionsdaten (Koordinaten) des Brandherdes sollten per Funk der Flugleitung des nächstgelegenen Flugplatzes oder Heimatflugplatzes zur Weiterleitung an die zuständige Feuerwehr-Leitzentrale übermittelt werden.
Luftsportpräsident Eymann bietet weiter an, bei weiter fortschreitender Brandgefährdung in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung und der Feuerwehr zum Beispiel an Wochenenden gezielt Kontrollflüge über Waldgebieten zu organisieren. (ms)

03.05.2010

English proficiency level 4

Ab sofort bietet der Luftsportverband Rheinland-Pfalz die Abnahme von Sprachprüfungen entsprechend der ICAO Vorgabe gemäß § 125a LuftPersV seinen Mitgliedern zum Preis von 20,- € an. Nichtmitglieder können ebenfalls teilnehmen und zahlen 50,-€.
Es besteht die Möglichkeit die Prüfungen auch am Sitz unserer Vereine durchzuführen. Bis zu 8 Bewerber können an einem Tag geprüft werden.

Anfragen wegen Terminabsprachen richten Sie bitte an:
Luftsportverband Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle Bad Sobernheim
oder direkt an:
Günter End
Landesausbildungsleiter/Sprachprüfer
EMail: (flyinggunter@yahoo.de)
Mobil 0177-7617950

15.03.2010

Meisterehrung des Landessportbundes in Kaiserslautern

Das stilvolle Ambiente der FCK-Gastronomie-Ebene im Fritz-Walter-Stadion in Kaiserslautern bot den feierlichen Rahmen bei der Meisterehrung des Landessportbundes für die im Jahr 2009 erfolgreichen rheinland-pfälzischen Spitzenathleten.
Unter den mehr als 120 Sportlern, die ihre hohe Auszeichnung persönlich entgegennehmen konnten, waren auch jene Luftsportler, die im Jahr 2009 in ihrer Disziplin zu Meisterehren kamen. Karin Augustin, Präsidentin des rheinland-pfälzischen Landessportbundes, zeigte sich erfreut, dass die Sportzugehörigkeit der Geehrten von B wie Billard bis W wie Wasserball den Erfolg der Förderung der Sportvereine in ihrer ganzen Breite nachhaltig beweise. „Sie symbolisieren sauberen Sport, und wir sollen immer darauf hinweisen, wie wichtig uns „Beispielgeber“ für den sauberen Sport sind“, appellierte Präsidentin Augustin an die Teilnehmer der Meisterfeier. (ms)

Meister2005
04.08.2009

Achtung Fluglehrer!

Wer nach dem 1. Feb 2009 gemäß JAR-FCL auf der Scheinrückseite Klassenberechtigungen verlängert, muss diesen Eintrag der zuständigen Luftfahrtbehörde melden.
Um die Sache einfach zu gestalten kann unter - Download - das Mitteilungformblatt herunter geladen werden. Blatt zwei enthält Vorschläge, welchen Inhalt man als Fluglehrer dem vorgeschriebenen Übungsflug geben könnte.
03.07.2008

DIE gute Nachricht aus dem Deutschen Bundestag

Wichtige Änderung im Vereinsrecht
Haftungsentlastung für Vereinsvorstände


Am 02. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Vereinsrecht zu ändern.
Dazu die DAeC_Info:
Ehrenamtliche Vereinsvorstände sind bald eine erhebliche Belastung los: In Zukunft sind sie weitgehend von der Haftung für Schäden befreit, die bei der Ausübung ihres Vorstandsamtes entstehen. Diese Änderung des Vereinsrechts beschloss der Bundestag am 2. Juli 2009. Wer unentgeltlich oder für eine Vergütung von bis zu 500 Euro pro Jahr im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins arbeitet, haftet in Zukunft nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Korrektur des Vereinsrechts galt als längst überfällig. Der DAeC begrüßt diese Reform. Auch Luftsportvereine klagen, dass es immer schwieriger wird, die Vorstandsämter zu besetzen. Die neue Rechtslage wird Vereinen helfen, Mitglieder für Vorstandsarbeit zu motivieren.
Der verabschiedete Gesetzentwurf: HIER
04.04.2009
DAeC meldet:

Landeplätze bleiben in nationaler Verantwortung

Gute Nachrichten von der EU: Das Europäische Parlament unterwirft Flugplätze, die hauptsächlich von Luftsportlern genutzt werden, nicht den europäischen Regeln.

Vor nur neun Monate hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Erweiterung der EASA-Kompetenzen vorgestellt. Thema waren Flugplätze, Flugsicherung und Flugnavigation. Nach den Plänen der Kommission hätten die Regeln für Flugplätze erhebliche Nachteile für die Luftsportler gebracht. Europe Air Sports, der europäische Dachverband der Luftsportler, hatte durch intensive Lobbyarbeit bewirkt, dass die Flugplätze der Luftsportler aus den Bestimmungen herausgenommen wurden.

Die Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet, dass nur Flugplätze an denen kommerzieller Luftverkehr abgewickelt wird und Instrumenten-an- und abflugverfahren stattfinden und eine befestigte Piste von 8oo Meter Länge vorhanden ist unter EASA Reglement fallen. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein. Außerdem können die Mitgliedsstaaten noch Flugplätze mit bis zu 10000 Passagieren pro Jahr oder 850 Frachtflügen aus der EASA Obhut ausnehmen
21.02.2009

Ramstein GCA mit neuer Funkfrequenz 124,275 MHz

Auch in 2009 wird die Awareness Campaign mit der US-Airforce in Ramstein fortgeführt, mit der das Miteinander im Luftraum um Ramstein sicherer geworden ist. Die im August 2008 kurzfristig zur Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA mitgeteilte Funkfrequenz 123,300 MHz wird durch nun durch eine spezielle Frequenz für Ramstein GCA ersetzt .
Ab 24.02.2009 muss daher die Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA auf der Frequenz 124,275 MHz erfolgen.
Bitte die Angabe auf der verteilten MemoCard Ramstein aktualisieren !!
Weiterhin ist auch die Kontaktaufnahme zu Ramstein Tower auf 133,20 MHz möglich.
Aufgrund des erheblichen militärischen Flugbetriebs um die Airbase Ramstein sind alle Piloten aufgefordert, auch zukünftig, in diesem Luftraum besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen und im Umkreis von ca. 15 NM von Ramstein ihre Position, Höhe und Flugrichtung an Ramstein GCA auf 124,275 MHz zu melden.
Dort wird bei der Verkehrsführung auf gemeldeten anderen Verkehr Rücksicht genommen, um kritische Begegnungen zu vermeiden. Wir sollten dies von unserer Seite unbedingt durch Kontaktaufnahme, sorgfältige Luftraumbeobachtung und Einhaltung der Sichtflugminima des Luftraums E unterstützen.
Reiner Schröer

09.02.2009

EASA-Instandhaltungsvorschriften

Seit ca. 2 Jahren haben wir unsere Vereine mehrfach darauf hingewiesen, dass mit Einführung der EASA-Instandhaltungsvorschriften ein "Instandhaltungsprogramm" für alle Luftfahrzeuge, die nicht dem Anhang II unterliegen (also alle gängigen Segelflugzeuge, Motorsegler und Motorflugzeuge) erforderlich sein wird.
Andernfalls ist die Verkehrszulassung des Luftfahrzeugs gefährdet.

Das Inkrafttreten der EASA-Richtlinien ist für 01.04.2009 geplant (bitte keinen Bezug zum Datum ziehen). Seitens des LBA ist zu hören, dass für mindestens 4000 Luftfahrzeuge noch keine Instandhaltungsprogramm beantragt wurde. Unsere Informationen gingen bislang im Wesentlichen nur an die erweiterten Vereinsvorstände, mit der Bitte die Privathalter im Verein zu informieren. Aus obigem Grund versuchen wir nochmals alle unsere Mitglieder zu informieren.

Eine Liste der Anhang II-Luftfahrzeuge, für die also kein Instandhaltungsprogramm notwendig ist, finden Sie HIER
Im Zweifelsfall sollten Sie ein Instandhaltungsprogramm beantragen, das LBA wird Sie, falls keines notwendig ist, entsprechend informieren. Auf der Website des Deutschen Aero Clubs finden Sie weitere Hinweise, Muster sowie die Anschrift des Luftfahrt-Bundesamts wohin der Antrag zu stellen ist.

Sofern Ihr Segelflugzeug oder Motorsegler von unserem Luftfahrttechnischen Betrieb betreut wird, bitten wir Sie uns eine Kopie des genehmigten Instandhaltungsprogramms, sofern noch nicht geschehen, zuzusenden. Für diejenigen, deren Luftfahrzeug von einem kommerziellen Betrieb betreut wird, gilt sicher ähnliches.

Vieles wird sich nach dem 01. April sicher noch einspielen müssen. Auf einige Punkte möchten wir Sie dennoch hinweisen:

Die Lufttüchtigkeit endet ab dem 01.04.2009 mit dem letzten Tag des auf dem bisherigen Prüfschein eingetragenen Kalendermonats im Feld: Termin nächste Jahresnachprüfung

In der Zukunft enden die Lufttüchtigkeitszeugnisse taggenau, die notwendigen Prüfungen können jedoch bereits 90 Tage früher durchgeführt werden, ohne dass sich der Termin des Lufttüchtigkeitszeugnisses ändert.
Die Lufttüchtigkeit kann ausserhalb überwachter Umgebung nur dann bescheinigt werden, wenn das Luftfahrzeug lufttüchtig ist. Instandsetzungen und Überholungen sollten möglichst so geplant werden, dass die Lufttüchtigkeit nicht unterbrochen wird. Nachprüfungen wegen Überschreitens der Frist für die Jahresnachprüfung gibt es zukünftig nicht mehr, es muss dann mit dem Widerruf der Verkehrszulassung und als Folge mit einer neuen Verkehrszulassung gerechnet werden.
Da nach dem 01.04.2009 die generelle Genehmigung von Vereins-Werkstätten mit regelmäßiger behördlicher Überwachung und damit erheblichen (!) Kosten verbunden ist, sollten Reparaturen und Überholungen nur mit Einzelgenehmigungen oder unter Nutzung unserer Verbandswerkstatt erfolgen. Hier emphiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit der Prüfleitung.
Unser Terminplan sieht für Samstag, den 14. März 2009, vormittags eine weitere Informationsveranstaltung vor.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter info@lsvrp.de (evtl. gruppenweise unter Nennung der Gruppengröße) an.
15.10.2008

Neue Europäische Lizenzen ab April 2012

Erst im Jahre 2003 haben wir uns an ein neues Lizenzwesen gewöhnen müssen; jetzt wird auch dies nur noch als Übergang Geschichte werden. Eine wesentliche Neuheit zu den kommenden Regeln wird jedoch sein, dass alle Piloten bis zum 15. Dezember 2008 eine gewisse Möglichkeit haben, das ein oder andere noch abzuwehren oder zu ändern.

Die EASA hat von der europäischen Kommission den Auftrag erhalten, die neuen "Spielregeln" aufzustellen. Der Entwurf liegt in englischer Sprache vor und wir können jeden einzelnen Paragraphen oder jeden einzelnen Satz kommentieren bzw Verbesserungsvorschläge machen. Wer hier nicht mitmacht, für den kann nur der Satz gelten: "wer jetzt nicht spricht (schreibt), der möge für ewig schweigen!!" Leider sind es englische Juristen-texte, aber eine Kommentierung können wir in Deutsch vornehmen.

Was werden ungewöhnliche Knackpunkte für uns sein:
Jeder Pilot muss sich nach spätestens 6 Jahren wieder einer Überprüfung unterziehen, ähnlich seiner ehemals durchgeführten Praxisprüfung mit einer mündlichen Wissensergänzung. Auch Fluglehrer bleiben hiervon nicht verschont; ihr Intervall beträgt maximal 9 Jahre.
Die praktische Fluglehrerausbildung hat solch hohe Mindest-Stundenanforderung, dass die normale motorisierte Fluglehrerausbildung ca € 5.000,- und der JAR-FCL-Lehrer (nennt sich später FI = Flightinstructor) etwa € 10.000,- kostet. Welcher Fluglehrer wird diese Kosten auf sich nehmen, um später ehrenamtlich -ohne Entgelt - in einem Verein tätig zu werden?
Nicht verschweigen darf man auch Erleichterungen. Es soll eine einfachere Lizenz mit eingeschränkten Rechten geschaffen werden.
Die EASA hat die einschneidenden Maßnahmen der JAR-FCL erkannt und will den Luftsport wieder fördern. Das vorliegende Werk selbst jedoch zeugt in seiner Ausführung von wenigen Verbesserungen geschweige denn Erleichterungen. Es wird ein weiterer kostspieliger Überprüfungsproporz mit der Begründung für mehr Sicherheit aufgebaut.

Aber lesen Sie selbst: - HIER -


30.07.2008

NEU - NEU - NEU => UL- Piloten herhören !! <= NEU - NEU - NEU

Transponderprüfungen beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz

Seit einigen Jahren führen Prüfer des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. jährliche Nachprüfungen von Ultraleichtflugzeugen durch.
Inzwischen wird auch die Nachprüfung der Funksprechanlagen gefordert. Hierfür haben die meisten unserer Prüfer die entsprechende Berechtigung.
Ab sofort kann beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz in Sobernheim auch die jährliche Nachprüfung und die Nachprüfung nach Einbau von Transponderanlagen in Ultraleichtflugzeugen durchgeführt werden. Der LSVRP hat ein entsprechendes Gerät beschafft und unser Prüfer und Prüfleiter Hans-Udo Hellrigel hat vom DAeC-Luftsportgerätebüro die notwendige Prüflizenz erhalten.
Terminabsprache über unsere Geschäftsstelle (Tel. 06751-2308) oder H.U.Hellrigel (Tel. 0671-66663).

21.01.2008

Ausbildungsnachweis Streckensegelflug

In den Vereinen wird bis zum Schein sehr viel Energie in die Ausbildung des Segelfliegers inverstiert. Mit dem Erwerb des GPL ist diese Phase der Ausbildung beendet.
Danach passiert meist nicht mehr viel und der "Scheininhaber" ist auf sich allein gestellt. Der Ausbildungsnachweis Streckensegelflug und die dazugehörige Methodik des Streckenflugtrainings soll die Vereine bei der Förderung des Streckenfluges nach dem Schein - auf freiwilliger Basis - unterstützen.
Ganz bewusst liegt der Ausweis in Form eines Word Dukomentes vor, damit jeder Verein ihn an seine Bedürfnisse und Ideen anpassen kann.
Ausbildungsnachweis (doc)

07.11.2007

Förderung des Ehrenamtes - Steuerliche Neuerungen Informationsblatt des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz

Wegen der vielen Änderungen im Spenden- und Steuerrecht hat das Finanzministerium Rheinland-Pfalz ein Info-Blatt für Vereine und Stiftungen herausgegeben.
Das Gesetz beinhalte wichtige Neuerungen für Ehrenamtliche und Vereine, teilte das Ministerium in Mainz mit. So sei der vereinfachte Spendennachweis mit einem Überweisungsträger oder Einzahlungsbeleg fortan für Einzelspenden bis 200 EURO möglich. Bisher war das nur für Spenden bis maximal 100 EURO erlaubt. Auch die jährliche Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Trainer von Sportvereinen wurde von 1848 EURO auf 2100 EURO angehoben. Vereine müssen ihre Einnahmen aus ihren Vereinsgaststätten und von Festen, sowie Einnahmen für Anzeigen in Vereinszeitschriften erst ab 35.000 EURO pro Jahr versteuern. Bisher lag die Grenze bei 30.678 EURO. Die Neuerungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft.
Das Info-Blatt kann auf der Internetseite des Finanzministeriums unter www.fm.rlp.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen unter dem Punkt Steuerrecht.

05.11.2007

Südfrankreich mit der Super-Dimona

Ein Bericht (PDF) über das Flugsicherheitsseminar in Gap

28.08.2007

Instandhaltungsprogramme und CAMO+
(Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit)

Mit der Einführung des Teil M gemäß EU-Verordnung 2042 wird für jedes davon betroffene Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm gefordert.

----> Wichtiger Hinweis <----


Überarbeitete Vordrucke

Die aktuellen überarbeiteten Versionen aller möglichen Vordrucke für die Luftfahrtbehörde und für verbandsinterne Angelegenheiten liegen in verschiedenen Formaten (Excel, Word, PDF, ZIP) im Downloadbereich für euch bereit.


Ausbildungsbetrieb des Verbandes

Die Änderung der Registrierung unseres Ausbildungsbetriebes ist nunmehr abgeschlossen
Alle Mitgliedsvereine können nunmehr nach kostenfreier Genehmigung auf Antrag beim Verband nachstehende Luftfahrer im Verein ausbilden:
PPL A FCL
PPL N
PPL C
mit den dazugehörigen Klassenberechtigungen SEP (750 Kg; 2000 Kg bei PPL N) und TMG.

Formulare für die Beantragung können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Des weiteren wurde das Ausbildungshandbuch entsprechend neu gefasst, und kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Bad Sobernheim, 04.01.2004
Verbandsausbildungsleitung


Infomappen

Die kompletten Infomappen können beim Deutschen Aero Club e.V.
Frau Kirsch, Tel 0531-23540-27, Fax 0531-23540-11, Email: u.kirsch@daec.de
kostenlos abgerufen werden




Vereine mit eigener Homepage aufgepasst!

 

Seit Ende 2001 gelten auch für viele Vereine und Verbände, die eine eigene Homepage im Internet unterhalten, die neuen besonderen Informationspflichten gemäß § 6 des Telefondienstgesetzes (TDG).

Hiernach müssen gesetzlich vorgeschriebene spezielle Angaben auf der Homepage - am besten auf der Startseite - gemacht werden. Eine Nichtbeachtung kann zu hohen Geldbußen führen.

 

Durch das neue E-Commerce-Gesetz insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftrittes sind die Gesetzesänderungen (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I Nr. 70, S. 3721 - 3727) auch für viele Vereine mit einem eigenen Internet-Auftritt von Bedeutung. Das Gesetz trat bereits am 20.12.2001 in Kraft und läßt nur eine geringe Zeit bis zur Anpassung von Homepages an die neuen Vorschriften zu. Es enthält vor allem Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG) und begründet umfangreiche Informationspflichten für alle geschäftsmäßigen Teledienstanbieter. Zu diesen können auch Verbände und Vereine gehören, die eine Homepage eingerichtet haben.

Um den Anforderungen an die Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S.1 TDG n.F. genüge zu leisten, müssen viele Vereine auf ihrer Homepage folgende Angaben > leicht erkennbar  > unmittelbar erreichbar  und > ständig verfügbar

halten:

·        Exakte Namensangaben und genaue Anschrift (Straße, PLZ, Ort; kein Postfach)

·        Telefon, FAX- und E-Mail-Adresse

·        den/die Vertretungsberechtigten (geschäftsführende, haftende Vorstände, Geschäftsführer usw.)

·        Angaben über Vereinsregister mit zuständigem Amtsgericht und der Registernummer

·        Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a UstG (falls vorhanden)

·        Gegebenenfalls Links zur Satzung, AGB's, Preisangaben, Mitgliedsbeiträgen, Organisationen usw.

 

Auf jede Homepage gehört daher eigentlich seit Januar 2002 auf die erste Seite:

"Angaben gemäß § 6 TDG"

Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S. 1 TDG n.F. stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 12 Abs. 2 TDG n.F. mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. (Aus SPORTInform 17-2000)




Beschluss des BFH

In Heft BFH/NV Nr. 4/2001, Seite 413 wurde folgender Beschluss des BFH vom 21.8.2000 VII B 260/99 veröffentlicht:
Haftung des zweiten Vorsitzenden eines Vereins:
Sind dem zweiten Vorsitzenden eines Vereins dessen Liquiditätsschwierigkeiten bekannt, wird eine von vornherein schriftlich vereinbarte Aufgabenteilung dahingehend, dass die steuerlichen Verpflichtungen der erste Vorsitzende wahrzunehmen hat, hinfällig und es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortlichkeit. In diesem Fall ist der zweite Vorsitzende zur Überwachung und Nachprüfung der Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen des Vereins durch den ersten Vorsitzenden verpflichtet.
AO 1977 § 34 Abs. 1, § 69 Satz 1; FGO § 142