09.03.2010

FLY IN und Flugplatzfest in Bad Dürkheim (EDRF)

Die Fliegerkameraden des Flugsportvereins Bad Dürkheim laden alle Piloten aus Nah und Fern zu dem Flugplatzfest am 06. Juni 2010 auf dem Flugplatz Bad Dürkheim (EDRF) herzlich ein.
Für den 05. Juni 2010 ist als Vorlauf zu dem Flugplatzfest ein kleines Fly In geplant, das mit einem gemütlichen Abend ausklingen soll. Zelten oder HOTAC kann organisiert werden.
Veranstaltungsinfo bei Axel Herbst
Tel. +49 6321 963820 - Fax +49 6321 963821 - Cell +49 151 2753 5624
Mail: axelherbst68@aol.com
Platzinfos unter www.edrf.de

28.01.2010

Ordtl. Mitgliederversammlung 2010 Luftsportverband Rheinland - Pfalz e.V. Samstag, den 13. März 2010 in W o r m s

EWR - Turbinenhalle (Nähe Einkaufszentrum WEP) Klosterstrasse 23
In der Ordentlichen Mitgliederversammlung 2010 ergibt sich das Stimmrecht aus § 9, Ziff. 3a -3e der Satzung des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. i.d.F. vom 03. März 2001.
Anträge an die Ordentliche Mitgliederversammlung müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin bei der Geschäftsstelle des Luftsportverbandes Rheinland - Pfalz e.V. , Postfach 164, 55561 Bad Sobernheim eingegangen sein. Den Mitgliedsvereinen geht fristgemäß eine schriftliche Einladung mit dem Tagungsprogramm und der Tagesordnung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung mit und Anfahrtskizze zu. (ms)
25.01.2010

Streckenflug-Trainingslager des Luftsportverbandes Rheinland Pfalz

Das Streckenflug-Trainingslager 2010, vom 3. Juli bis 10. Juli auf dem
Hornberg/BW


Koordinaten/ Coordinates of the airfield48 44,69 N / 09 51,64 E
Flugplatzhöhe/ Elevation680 m
Piste/ RWY18/36 Gras
Frequenz/ FREQ122,025
Betriebszeiten/ HRS0600 - SS
Platzrunde/ Circuit / Pattern E/W
ATIS126,125
Treibstoff/ FUELMOGAS, AVGAS, DIESEL
Luftraum/ AirspaceD FL 75


Das Trainingslager dient der Fliegerischen Fortbildung mit Streckenflugtheorie und Flugpraxis.
Vorgesehen ist auch die Aus- und Weiterbildung für Segelflugtrainer (Voraussetzung: Qualifikation Trainerin / Trainer - C "Leistungssport" Teilnahme an Qualifikationswettbewerben und ggf. Deutschen Meisterschaften , Trainer C und Segelfluglehrer) und Vereinstrainern/LSVRP (Vorstufenqualifikation: Erfahrung im Leistungssegelflug, Pädagogisch- didaktische Grundfähigkeiten und Empfehlung des Vereins).

In Planung ist wieder die Bereitstellung einer flexiblen Kinderbetreuung vor Ort, damit auch Personen mit Kindern an 3 Jahren teilnehmen können.
Die Verpflegung übernimmt die Segelfluggruppe Giulini gegen entsprechende Kostenbeteiligung.
Die Lehrganggebühr richtet sich nach den Kosten, die für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Durchführung des Lehrgangs anfallen und werden spätestens bei Beginn der Maßnahme fällig. Fluggebühren werden separat abgerechnet.
Der Hornberg ist ein reines Segelfluggelände. Für Eigenstarts ist Rechtzeitig eine Außenstarterlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Für Übernachtungsmöglichkeiten kümmern sich die Teilnehmer selbst. Am Flugplatz ist Camping möglich und eine begrenzte Anzahl von Betten vorhanden. Ansonsten gibt es möglichkeiten in der näheren Umgebung.

Haftung:
Der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe der Meldung, dass er - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als die Ersatzpflichtigen durch eine Versicherung gedeckt sind.

Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennt. So weit der Teilnehmer mit einem in fremden Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist.

Bei Minderjährigen: Zusätzliche Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldungen bitte an:

Charly Müller
Kirchstraße 3
76833 Knöringen
EMail: charly@sfg-giulini.de

Das Streckenflug-Trainingslager ist ausgebucht. Es werden nur noch Trainer und Traineranwärter gesucht.

Infos für Teilnehmer:

Methodik Streckenflug
Trainingsausweis
Trainingsplan

Trainer: Segelflug-Trainer-B-Leistungssport
Vereinstrainer: Trainineranwärter

21.01.2010

Einladung zum Frankfurter Gespräch 2010

Es gehört mittlerweile zur guten Tradition, das neue Fliegerjahr mit dem „Frankfurter Gespräch“ einzuläuten. Das Frankfurter Gespräch findet am Samstag, den 06. Februar 2010, um 10:00 Uhr in der Unternehmenszentrale der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in Langen statt.
Vertreter der Deutschen Flugsicherung (DFS) und Piloten der Luftsport treibenden Vereine im Nahverkehrsbereich von Frankfurt am sowie alle Interessierten werden u.a. über die Themen „Entwicklung der Luftraumverletzungen Luftraum C Frankfurt“, über einen „Rückblick 2009 und Ausblick für 2010 aus der Sicht des Arbeitskreises Luftraum Frankfurt und aus Sicht der DFS“ sowie über „Sicherheit im Frankfurter Luftraum“ diskutieren.
Die Einladung mit genauer Veranstaltungsbeschreibung liegt als PDF Dokument --- hier ---
16.11.2009

Zum Segelfliegertag Rheinland-Pfalz 2010 laden ein:
Die Segelflugkommission und der Aero-Club Idar-Oberstein

Beginn: 23.01.2010 um 09:30 Uhr in Idar-Oberstein in der Stadthausaula, Georg-Maus-Str. 2
Website - Anfahrtskarte (PDF)


Der Aero - Club Idar - Oberstein e.V. bietet Kaffee mit selbst gebackenem Kuchen, sowie belegten Brötchen an.

Aussteller:
Garrecht Avionik GmbH, Eqip-Verlag + Magazin Segelfliegen, Butterfly Avionik GmbH, Fotokalender Segelfliegen+ JAR Kontra, LSJ - Rheinland - Pfalz mit Condor - Flugsimulator, Margot Henn Fliegerschmuck.

Im Anschluss an die Veranstaltung lädt der Verein zur Förderung des Streckensegelflugs RP e.V. zur Jahreshauptversammlung ein.

Wer wissen will, was im Landesverband läuft, der kommt zum Segelfliegertag
14.09.2009

Quo vadis OLC?

Neben den großartigen Erfolgen in den Zentralen Meisterschaften, besonders dem Doppelsieg von Georg und Martin Theisinger, sind nun die DJK Landau und Ludwigshafen II in die 2. Bundesliga aufgestiegen. Zusammen mit Nastätten und den Giulinis aus Dannstadt haben wir jetzt vier Mannschaften aus Rheinland-Pfalz in den oberen Ligen.
Liga-Fliegen ist nicht alles auf der Welt, aber es ist eine Chance, den Segelflug in der Öffentlichkeit besser darzustellen und außerdem macht es noch mächtig Spass.
Leider kann man den OLC zur Zeit nicht richtig ernst nehmen und die Idee, eine Liga wie in anderen Sportarten zu betreiben, steht an einem Scheideweg, könnte gar an einem undemokratischen, organisationsfreien OLC scheitern. Um dem entgegenzuwirken haben einige Piloten aus Ludwigshafen mit dem Beitrag "Quo vadis OLC? Lösungsvorschläge als Grundlage für eine möglichst breite, konstruktive Diskussion erarbeitet.
Niemand will den OLC demontieren, aber die Liga soll auf einer soliden, sportlichen und demokratischen Basis stehen. (khm)

09.09.2009

Ausschreibung für das Förderflugzeug des AMF

Hier die Ausschreibung und der Antrag für das Förderflugzeug des AMF (Dr. Angelika Machinek Förderverein Frauensegelflug),
eine Hornet mit Winglets und Wettbewerbsausstattung, für die Flugsaison 2010 als PDF.
Das Antragsformular kann in Kürze auch unter www.am-foerderverein.de abgerufen werden.
25.08.2009

Toller interntionaler Erfolg für die Deutschen Modellflugsportler

Challenge of France: Freiflug-WM in Kroatien
Die Deutschen Modellflugsportler können wieder einmal mit einem großen internationalen Erfolg ihre Leistungsstärke unter Beweis stellen. Die rheinland-pfälzischen Modellflieger freuen sich über dieses tolle Ergebnis, zumal mit dem Mainzer Bernd Silz einer der leistungsstärksten deutschen Freiflugpiloten zu dem Ergebnis beigetragen hat.
Die gesamte rheinland-pfälzische Fliegerfamilie gratuliert Bernd Silz, der mit diesem Erfolg sicher einen echten Höhepunkt in seinem Internationalen Wettbewerbserleben verzeichnen kann.
In Bjelopolje/Kroatien fanden vom 19. bis zum 26. Juli die Weltmeisterschaften der Freiflugmodelle in den Klassen F1A, F1B und F1C statt. In der Klasse F1B gewann die Deutsche Mannschaft in der Besetzung Igor Zillberg, Dieter Pfaff und Bernd Silz (IKARUS Mainz) die Teamwertung vor Japan und Polen. Und damit die Goldmedaille !!..
In der Klasse F1C landeten die Deutschen auf Platz zwei und erkämpften sich damit die Silbermedaille. Das Deutsche Team um Mannschaftsführer Heiko Helmbrecht konnte sich so den Gesamtsieg über alle Klassen sichern.
Damit wurde Deutschland zum ersten Mal Gewinner des Wanderpokals "Challenge of France".
Stolz und glücklich kam die deutsche Mannschaft nach Hause. Acht Tage lang kämpften sie gegen 447 Piloten und Teammitgliedern aus 42 Nationen um den begehrten Preis, dem Sieg der "Challenge of France".
Da zu befürchten ist, dass durch Festlegungen in einem gegenwärtig diskutierten Entwurf zur LuftVO gerade der Modellfreiflug in Deutschland nahezu verunmöglicht würde, ist dieser internationale Erfolg ein nicht zu unterschätzendes Positivum, das dem Deutschen Aero Club in seinem Bemühen um die Sicherung des für diese Modellsportdisziplin lebensnotwendigen Freiraumes die notwendige Argumentationshilfe liefert. (ms)
04.08.2009

Achtung Fluglehrer!

Wer nach dem 1. Feb 2009 gemäß JAR-FCL auf der Scheinrückseite Klassenberechtigungen verlängert, muss diesen Eintrag der zuständigen Luftfahrtbehörde melden.
Um die Sache einfach zu gestalten kann unter - Download - das Mitteilungformblatt herunter geladen werden. Blatt zwei enthält Vorschläge, welchen Inhalt man als Fluglehrer dem vorgeschriebenen Übungsflug geben könnte.
03.07.2008

DIE gute Nachricht aus dem Deutschen Bundestag

Wichtige Änderung im Vereinsrecht
Haftungsentlastung für Vereinsvorstände


Am 02. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Vereinsrecht zu ändern.
Dazu die DAeC_Info:
Ehrenamtliche Vereinsvorstände sind bald eine erhebliche Belastung los: In Zukunft sind sie weitgehend von der Haftung für Schäden befreit, die bei der Ausübung ihres Vorstandsamtes entstehen. Diese Änderung des Vereinsrechts beschloss der Bundestag am 2. Juli 2009. Wer unentgeltlich oder für eine Vergütung von bis zu 500 Euro pro Jahr im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins arbeitet, haftet in Zukunft nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Korrektur des Vereinsrechts galt als längst überfällig. Der DAeC begrüßt diese Reform. Auch Luftsportvereine klagen, dass es immer schwieriger wird, die Vorstandsämter zu besetzen. Die neue Rechtslage wird Vereinen helfen, Mitglieder für Vorstandsarbeit zu motivieren.
Der verabschiedete Gesetzentwurf: HIER
18.06.2009

Juni 2009 - Erfolgsmonat für rheinland-pfälzische Piloten

Titelgewinn für rheinland-pfälzischen Heißluftballonpiloten bei den World Air Games in Italien
Sven Göhler (40), Medizintechniker aus dem rheinhessischen Stadecken-Elsheim, erkämpfte sich den Heißluftballon-Weltmeistertitel bei den World Air Games, die bis 14. Juni 2009 in Turin stattfanden..
Nach insgesamt 8 Wettbewerbstagen mit zahlreichen Einzelaufgaben reichte ihm mit einer Gesamtpunktzahl von 16873 ein Vorsprung von gerade einmal 220 Punkten zum Titelgewinn vor dem hessischen Piloten Uwe Schneider und dem drittplatzierten Joe Heartsill (USA). Erst am Schlusstag konnte Göhler seinen härtesten Gegner, den Italiener Igor Charbonnier abschütteln, der durch einen Fehler bei der letzten Wertungsaufgabe auf den 8. Gesamtplatz zurückfiel.
Mit dem Titelgewinn bei den World Air Games gelang Göhler sein bisher größter Erfolg nach dem dreimaligen Gewinn des German-Cups und dem dreifachen rheinland-pfälzischen Heißluftballon-Meistertitel seit dem Jahr 2002. Im Deutschen Nationalteam der Heißluftballonfahrer hat er ebenfalls einen festen Platz. (ms)

Rheinland-Pfälzische Piloten Deutsche Segelflugmeister 2009
In der Geschichte des Segelfluges ist es wohl einmalig, dass zwei Brüder bei einer Deutschen Meisterschaft nach 9 Wertungsflügen mit der gleichen Punktzahl gemeinsam den ersten Platz belegen und damit beide den Titel eines Deutschen Segelflugmeisters erringen. Dieses Kunststück gelang den Piloten der DJK-Segelfluggemeinschaft Landau Georg Theisinger (54) und Martin Theisinger (51) bei der Deutschen Segelflugmeisterschaft 2009 in der 15-Meter-Rennklasse, die auf dem Flugplatz Aalen-Elchingen bis 05. Juni stattfanden. Für Martin Theisinger ist es der erste Titelgewinn, während Bruder Georg Theisinger sich nun schon zum dritten Mal in Folge mit der Meisterkrone schmücken konnte.
Mit einer konstanten Leistung und 3 Tagessiegen, sowie weiteren zweiten und dritten Plätzen legten die Gebrüder Theisinger den Grundstock für das überragende Endergebnis, mit dem sie die favorisierten baden-württemberger Piloten auf die Plätze verwiesen. Beide werden den Deutschen Segelflug in der 15-Meter-Klasse im nächsten Jahr bei den Segelflug-Weltmeisterschaften in Ungarn vertreten. (ms)

20.04.2009

Deutsche Segelflugrangliste

Die Deutsche Segelflugrangliste (klick) ist online.
Die Eingabe und die Kontrolle werden von den Piloten selbst übernommen.
Registriert euch und tragt eure Wettbewerbe ein...

04.04.2009
DAeC meldet:

Landeplätze bleiben in nationaler Verantwortung

Gute Nachrichten von der EU: Das Europäische Parlament unterwirft Flugplätze, die hauptsächlich von Luftsportlern genutzt werden, nicht den europäischen Regeln.

Vor nur neun Monate hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Erweiterung der EASA-Kompetenzen vorgestellt. Thema waren Flugplätze, Flugsicherung und Flugnavigation. Nach den Plänen der Kommission hätten die Regeln für Flugplätze erhebliche Nachteile für die Luftsportler gebracht. Europe Air Sports, der europäische Dachverband der Luftsportler, hatte durch intensive Lobbyarbeit bewirkt, dass die Flugplätze der Luftsportler aus den Bestimmungen herausgenommen wurden.

Die Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet, dass nur Flugplätze an denen kommerzieller Luftverkehr abgewickelt wird und Instrumenten-an- und abflugverfahren stattfinden und eine befestigte Piste von 8oo Meter Länge vorhanden ist unter EASA Reglement fallen. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein. Außerdem können die Mitgliedsstaaten noch Flugplätze mit bis zu 10000 Passagieren pro Jahr oder 850 Frachtflügen aus der EASA Obhut ausnehmen
21.02.2009

Ramstein GCA mit neuer Funkfrequenz 124,275 MHz

Auch in 2009 wird die Awareness Campaign mit der US-Airforce in Ramstein fortgeführt, mit der das Miteinander im Luftraum um Ramstein sicherer geworden ist. Die im August 2008 kurzfristig zur Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA mitgeteilte Funkfrequenz 123,300 MHz wird durch nun durch eine spezielle Frequenz für Ramstein GCA ersetzt .
Ab 24.02.2009 muss daher die Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA auf der Frequenz 124,275 MHz erfolgen.
Bitte die Angabe auf der verteilten MemoCard Ramstein aktualisieren !!
Weiterhin ist auch die Kontaktaufnahme zu Ramstein Tower auf 133,20 MHz möglich.
Aufgrund des erheblichen militärischen Flugbetriebs um die Airbase Ramstein sind alle Piloten aufgefordert, auch zukünftig, in diesem Luftraum besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen und im Umkreis von ca. 15 NM von Ramstein ihre Position, Höhe und Flugrichtung an Ramstein GCA auf 124,275 MHz zu melden.
Dort wird bei der Verkehrsführung auf gemeldeten anderen Verkehr Rücksicht genommen, um kritische Begegnungen zu vermeiden. Wir sollten dies von unserer Seite unbedingt durch Kontaktaufnahme, sorgfältige Luftraumbeobachtung und Einhaltung der Sichtflugminima des Luftraums E unterstützen.
Reiner Schröer

09.02.2009

EASA-Instandhaltungsvorschriften

Seit ca. 2 Jahren haben wir unsere Vereine mehrfach darauf hingewiesen, dass mit Einführung der EASA-Instandhaltungsvorschriften ein "Instandhaltungsprogramm" für alle Luftfahrzeuge, die nicht dem Anhang II unterliegen (also alle gängigen Segelflugzeuge, Motorsegler und Motorflugzeuge) erforderlich sein wird.
Andernfalls ist die Verkehrszulassung des Luftfahrzeugs gefährdet.

Das Inkrafttreten der EASA-Richtlinien ist für 01.04.2009 geplant (bitte keinen Bezug zum Datum ziehen). Seitens des LBA ist zu hören, dass für mindestens 4000 Luftfahrzeuge noch keine Instandhaltungsprogramm beantragt wurde. Unsere Informationen gingen bislang im Wesentlichen nur an die erweiterten Vereinsvorstände, mit der Bitte die Privathalter im Verein zu informieren. Aus obigem Grund versuchen wir nochmals alle unsere Mitglieder zu informieren.

Eine Liste der Anhang II-Luftfahrzeuge, für die also kein Instandhaltungsprogramm notwendig ist, finden Sie HIER
Im Zweifelsfall sollten Sie ein Instandhaltungsprogramm beantragen, das LBA wird Sie, falls keines notwendig ist, entsprechend informieren. Auf der Website des Deutschen Aero Clubs finden Sie weitere Hinweise, Muster sowie die Anschrift des Luftfahrt-Bundesamts wohin der Antrag zu stellen ist.

Sofern Ihr Segelflugzeug oder Motorsegler von unserem Luftfahrttechnischen Betrieb betreut wird, bitten wir Sie uns eine Kopie des genehmigten Instandhaltungsprogramms, sofern noch nicht geschehen, zuzusenden. Für diejenigen, deren Luftfahrzeug von einem kommerziellen Betrieb betreut wird, gilt sicher ähnliches.

Vieles wird sich nach dem 01. April sicher noch einspielen müssen. Auf einige Punkte möchten wir Sie dennoch hinweisen:

Die Lufttüchtigkeit endet ab dem 01.04.2009 mit dem letzten Tag des auf dem bisherigen Prüfschein eingetragenen Kalendermonats im Feld: Termin nächste Jahresnachprüfung

In der Zukunft enden die Lufttüchtigkeitszeugnisse taggenau, die notwendigen Prüfungen können jedoch bereits 90 Tage früher durchgeführt werden, ohne dass sich der Termin des Lufttüchtigkeitszeugnisses ändert.
Die Lufttüchtigkeit kann ausserhalb überwachter Umgebung nur dann bescheinigt werden, wenn das Luftfahrzeug lufttüchtig ist. Instandsetzungen und Überholungen sollten möglichst so geplant werden, dass die Lufttüchtigkeit nicht unterbrochen wird. Nachprüfungen wegen Überschreitens der Frist für die Jahresnachprüfung gibt es zukünftig nicht mehr, es muss dann mit dem Widerruf der Verkehrszulassung und als Folge mit einer neuen Verkehrszulassung gerechnet werden.
Da nach dem 01.04.2009 die generelle Genehmigung von Vereins-Werkstätten mit regelmäßiger behördlicher Überwachung und damit erheblichen (!) Kosten verbunden ist, sollten Reparaturen und Überholungen nur mit Einzelgenehmigungen oder unter Nutzung unserer Verbandswerkstatt erfolgen. Hier emphiehlt sich eine frühzeitige Absprache mit der Prüfleitung.
Unser Terminplan sieht für Samstag, den 14. März 2009, vormittags eine weitere Informationsveranstaltung vor.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter info@lsvrp.de (evtl. gruppenweise unter Nennung der Gruppengröße) an.
15.10.2008

Neue Europäische Lizenzen ab April 2012

Erst im Jahre 2003 haben wir uns an ein neues Lizenzwesen gewöhnen müssen; jetzt wird auch dies nur noch als Übergang Geschichte werden. Eine wesentliche Neuheit zu den kommenden Regeln wird jedoch sein, dass alle Piloten bis zum 15. Dezember 2008 eine gewisse Möglichkeit haben, das ein oder andere noch abzuwehren oder zu ändern.

Die EASA hat von der europäischen Kommission den Auftrag erhalten, die neuen "Spielregeln" aufzustellen. Der Entwurf liegt in englischer Sprache vor und wir können jeden einzelnen Paragraphen oder jeden einzelnen Satz kommentieren bzw Verbesserungsvorschläge machen. Wer hier nicht mitmacht, für den kann nur der Satz gelten: "wer jetzt nicht spricht (schreibt), der möge für ewig schweigen!!" Leider sind es englische Juristen-texte, aber eine Kommentierung können wir in Deutsch vornehmen.

Was werden ungewöhnliche Knackpunkte für uns sein:
Jeder Pilot muss sich nach spätestens 6 Jahren wieder einer Überprüfung unterziehen, ähnlich seiner ehemals durchgeführten Praxisprüfung mit einer mündlichen Wissensergänzung. Auch Fluglehrer bleiben hiervon nicht verschont; ihr Intervall beträgt maximal 9 Jahre.
Die praktische Fluglehrerausbildung hat solch hohe Mindest-Stundenanforderung, dass die normale motorisierte Fluglehrerausbildung ca € 5.000,- und der JAR-FCL-Lehrer (nennt sich später FI = Flightinstructor) etwa € 10.000,- kostet. Welcher Fluglehrer wird diese Kosten auf sich nehmen, um später ehrenamtlich -ohne Entgelt - in einem Verein tätig zu werden?
Nicht verschweigen darf man auch Erleichterungen. Es soll eine einfachere Lizenz mit eingeschränkten Rechten geschaffen werden.
Die EASA hat die einschneidenden Maßnahmen der JAR-FCL erkannt und will den Luftsport wieder fördern. Das vorliegende Werk selbst jedoch zeugt in seiner Ausführung von wenigen Verbesserungen geschweige denn Erleichterungen. Es wird ein weiterer kostspieliger Überprüfungsproporz mit der Begründung für mehr Sicherheit aufgebaut.

Aber lesen Sie selbst: - HIER -


30.07.2008

NEU - NEU - NEU => UL- Piloten herhören !! <= NEU - NEU - NEU

Transponderprüfungen beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz

Seit einigen Jahren führen Prüfer des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. jährliche Nachprüfungen von Ultraleichtflugzeugen durch.
Inzwischen wird auch die Nachprüfung der Funksprechanlagen gefordert. Hierfür haben die meisten unserer Prüfer die entsprechende Berechtigung.
Ab sofort kann beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz in Sobernheim auch die jährliche Nachprüfung und die Nachprüfung nach Einbau von Transponderanlagen in Ultraleichtflugzeugen durchgeführt werden. Der LSVRP hat ein entsprechendes Gerät beschafft und unser Prüfer und Prüfleiter Hans-Udo Hellrigel hat vom DAeC-Luftsportgerätebüro die notwendige Prüflizenz erhalten.
Terminabsprache über unsere Geschäftsstelle (Tel. 06751-2308) oder H.U.Hellrigel (Tel. 0671-66663).

21.01.2008

Ausbildungsnachweis Streckensegelflug

In den Vereinen wird bis zum Schein sehr viel Energie in die Ausbildung des Segelfliegers inverstiert. Mit dem Erwerb des GPL ist diese Phase der Ausbildung beendet.
Danach passiert meist nicht mehr viel und der "Scheininhaber" ist auf sich allein gestellt. Der Ausbildungsnachweis Streckensegelflug und die dazugehörige Methodik des Streckenflugtrainings soll die Vereine bei der Förderung des Streckenfluges nach dem Schein - auf freiwilliger Basis - unterstützen.
Ganz bewusst liegt der Ausweis in Form eines Word Dukomentes vor, damit jeder Verein ihn an seine Bedürfnisse und Ideen anpassen kann.
Ausbildungsnachweis (doc)

07.11.2007

Förderung des Ehrenamtes - Steuerliche Neuerungen Informationsblatt des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz

Wegen der vielen Änderungen im Spenden- und Steuerrecht hat das Finanzministerium Rheinland-Pfalz ein Info-Blatt für Vereine und Stiftungen herausgegeben.
Das Gesetz beinhalte wichtige Neuerungen für Ehrenamtliche und Vereine, teilte das Ministerium in Mainz mit. So sei der vereinfachte Spendennachweis mit einem Überweisungsträger oder Einzahlungsbeleg fortan für Einzelspenden bis 200 EURO möglich. Bisher war das nur für Spenden bis maximal 100 EURO erlaubt. Auch die jährliche Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Trainer von Sportvereinen wurde von 1848 EURO auf 2100 EURO angehoben. Vereine müssen ihre Einnahmen aus ihren Vereinsgaststätten und von Festen, sowie Einnahmen für Anzeigen in Vereinszeitschriften erst ab 35.000 EURO pro Jahr versteuern. Bisher lag die Grenze bei 30.678 EURO. Die Neuerungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft.
Das Info-Blatt kann auf der Internetseite des Finanzministeriums unter www.fm.rlp.de heruntergeladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen unter dem Punkt Steuerrecht.

05.11.2007

Südfrankreich mit der Super-Dimona

Ein Bericht (PDF) über das Flugsicherheitsseminar in Gap

28.08.2007

Instandhaltungsprogramme und CAMO+
(Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit)

Mit der Einführung des Teil M gemäß EU-Verordnung 2042 wird für jedes davon betroffene Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm gefordert.

----> Wichtiger Hinweis <----


Überarbeitete Vordrucke

Die aktuellen überarbeiteten Versionen aller möglichen Vordrucke für die Luftfahrtbehörde und für verbandsinterne Angelegenheiten liegen in verschiedenen Formaten (Excel, Word, PDF, ZIP) im Downloadbereich für euch bereit.


Ausbildungsbetrieb des Verbandes

Die Änderung der Registrierung unseres Ausbildungsbetriebes ist nunmehr abgeschlossen
Alle Mitgliedsvereine können nunmehr nach kostenfreier Genehmigung auf Antrag beim Verband nachstehende Luftfahrer im Verein ausbilden:
PPL A FCL
PPL N
PPL C
mit den dazugehörigen Klassenberechtigungen SEP (750 Kg; 2000 Kg bei PPL N) und TMG.

Formulare für die Beantragung können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Des weiteren wurde das Ausbildungshandbuch entsprechend neu gefasst, und kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Bad Sobernheim, 04.01.2004
Verbandsausbildungsleitung


Infomappen

Die kompletten Infomappen können beim Deutschen Aero Club e.V.
Frau Kirsch, Tel 0531-23540-27, Fax 0531-23540-11, Email: u.kirsch@daec.de
kostenlos abgerufen werden




Vereine mit eigener Homepage aufgepasst!

 

Seit Ende 2001 gelten auch für viele Vereine und Verbände, die eine eigene Homepage im Internet unterhalten, die neuen besonderen Informationspflichten gemäß § 6 des Telefondienstgesetzes (TDG).

Hiernach müssen gesetzlich vorgeschriebene spezielle Angaben auf der Homepage - am besten auf der Startseite - gemacht werden. Eine Nichtbeachtung kann zu hohen Geldbußen führen.

 

Durch das neue E-Commerce-Gesetz insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftrittes sind die Gesetzesänderungen (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I Nr. 70, S. 3721 - 3727) auch für viele Vereine mit einem eigenen Internet-Auftritt von Bedeutung. Das Gesetz trat bereits am 20.12.2001 in Kraft und läßt nur eine geringe Zeit bis zur Anpassung von Homepages an die neuen Vorschriften zu. Es enthält vor allem Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG) und begründet umfangreiche Informationspflichten für alle geschäftsmäßigen Teledienstanbieter. Zu diesen können auch Verbände und Vereine gehören, die eine Homepage eingerichtet haben.

Um den Anforderungen an die Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S.1 TDG n.F. genüge zu leisten, müssen viele Vereine auf ihrer Homepage folgende Angaben > leicht erkennbar  > unmittelbar erreichbar  und > ständig verfügbar

halten:

·        Exakte Namensangaben und genaue Anschrift (Straße, PLZ, Ort; kein Postfach)

·        Telefon, FAX- und E-Mail-Adresse

·        den/die Vertretungsberechtigten (geschäftsführende, haftende Vorstände, Geschäftsführer usw.)

·        Angaben über Vereinsregister mit zuständigem Amtsgericht und der Registernummer

·        Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a UstG (falls vorhanden)

·        Gegebenenfalls Links zur Satzung, AGB's, Preisangaben, Mitgliedsbeiträgen, Organisationen usw.

 

Auf jede Homepage gehört daher eigentlich seit Januar 2002 auf die erste Seite:

"Angaben gemäß § 6 TDG"

Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S. 1 TDG n.F. stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 12 Abs. 2 TDG n.F. mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. (Aus SPORTInform 17-2000)




Beschluss des BFH

In Heft BFH/NV Nr. 4/2001, Seite 413 wurde folgender Beschluss des BFH vom 21.8.2000 VII B 260/99 veröffentlicht:
Haftung des zweiten Vorsitzenden eines Vereins:
Sind dem zweiten Vorsitzenden eines Vereins dessen Liquiditätsschwierigkeiten bekannt, wird eine von vornherein schriftlich vereinbarte Aufgabenteilung dahingehend, dass die steuerlichen Verpflichtungen der erste Vorsitzende wahrzunehmen hat, hinfällig und es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortlichkeit. In diesem Fall ist der zweite Vorsitzende zur Überwachung und Nachprüfung der Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen des Vereins durch den ersten Vorsitzenden verpflichtet.
AO 1977 § 34 Abs. 1, § 69 Satz 1; FGO § 142