21.07.2010
Flugtage, Fluplatzfeste, Fly In
Vereinsjubiläen oder andere besondere Vereinsdaten sind oft willkommene Gelegenheit,
dieses Ereignis mit einer luftsportlichen Veranstaltung zu würzen.
LSV Rhein-Main 21. August (ehem. Luftsportverein Rhein-Main Hochheim am Main)
aus Anlaß seines 60-jährigen Bestehens lädt der Luftsportverein Rhein-Main alle Freunde
zu einem Fly In auf den Verkehrslandeplatz Worms (EDFV) ein.
INFO: www.lsv-rhein-Main.de
AeC Pirmasens 25. / 26. August, Verkehrslandeplatz Pirmasens (EDRP)
Unter dem Motto 60 Jahre Aero Club Pirmasens – 13 Jahre JU 52 „Tante) JU“ beginnt
der Aero Club Pirmasens auf der Pottschütthöhe die Reihe der attraktiven Flugtage
und Flugplatzfeste mit einem ausgefeilten Programm, zu dem neben Rundflügen mit
der JU 52 oder dem französischen Buschflugzeug vom Typ MH-14 Broussard ebenso gehören,
wie die JAK-Staffel (Jakovlev, Yak-50, Yak-52, Yak-55) und die legendäre YAK 11
und viele weitere Attraktionen.
INFO: www.aero-club-Pirmasens.de
AeC Idar-Oberstein 11. / 12. September Verkehrslandeplatz Idar-Oberstein (EDRG)
Ebenfalls 60 Jahre alt wird in diesem Jahr der Aero Club Idar-Oberstein, der sein Jubiläumsfest
auf dem Verkehrslandeplatz IO-Göttschied mit möglichst vielen Freunden feiern will. Fly-In-Piloten
erwarten tolle Preise und für alle Besucher gibt es ein Programm mit zahlreichen Attraktionen und Flugzeugen aller Luftsportarten und Heißluftballonen. Besondere Miterleben-Specials für Besucher bieten Hubschrauberrundflüge, Rundflüge im Motorkunstflug und Tandemfallschirmsprünge. Für die kleinen Besucher bietet ein Funpark mit Hüpfburg, Spieleparcours, Glücksrad
und Luftballonwettbewerb viel Abwechslung.
INFO: www.edrg.de
11. / 12. September in Worms und in Dannstadt
Auf dem Verkehrslandeplatz Worms (EDFV) werden die Vereine LSV Worms, AC Ludwigshafen, LSV Osthofen und LSV Rhein Main mit ihrem Flugplatzfest
zur auslaufenden Saison 2010 den Besuchern die Leistungsfähigkeit des Vereins mit
besonderen Vorführungen unter Beweis stellen.
Auch die beiden Vereine in der SFG Ludwigshafen-Dannstadt wollen bei ihrem Flugplatzfest
auf dem Segelfluggelände Dannstadt-Schauernheim nochmals die Zuschauer mit einem
großen Programm begeistern.
INFO: LSV Osthofen: www.lsv-osthofen.de
INFO: SFG Ludwigshafen-Dannstadt: www.sfg-giulini.de oder
www.SSV-Ludwigshafen.de
18. / 19. September AeC Landau i.d. Pfalz, Segelfluggelände Landau-Ebenberg
Auf 60 Jahre Vereinsgeschichte kann auch der Aero Club Landau zurückblicken.
Genug Anlaß dieses Jubiläum mit Fliegerfreunden und der Bevölkerung zu feiern.
Mit einem Fly In und einem fliegerischen Fest mit Rundflügen, abendlichem Ballonglühen und weiteren Programmpunkten auf dem „Landauer Ebenberg“
will der AeC Landau dem Jubiläum einen würdigen Rahmen geben.
INFO: www.aec-landau.de
LSV Mönchsheide 25./26. September, Segelfluggelände Mönchsheide
Der Luftsportverein Mönchsheide wird vierzig und feiert dieses Jubiläum auf dem
vereinseigenen Segelfluggelände bei Bad Breisig mit einem „Tag des offenen Himmels“
mit einem Programm, das alle Facetten des Flugsports vom Modellflug bis Segelkunstflug
und beinhaltet. UL-Formationen, Vorführungen des legendären Fieseler Storch,
Ballonstarts und Rundflüge gehören ebenso zu den Angeboten, gen wie die Möglichkeit
für einen realitätsnahen Testflug in einem Segelflugsimulator.
INFO: www.40jahre.moenchsheide.de
21.07.2010
Hilfe bei Waldbrandbeobachtung findet Anerkennung
Ungewöhnlich starke Aufmerksamkeit fand in Medien und Öffentlichkeit die Aufforderung von
Verbandspräsident Ernst Eymann an Piloten, bei Leistungs-, Übungs- oder Ausbildungsflügen
über Waldregionen auf Rauchentwicklungen zu achten, die auf entstehende Waldbrände hinweisen
könnten. Angesichts der bestehenden Trockenheit könne die rechtzeitige Entdeckung und damit
eine schnell eingeleitete Brandbekämpfung zur Vermeidung großer Schäden beitragen. Es sei
für die Piloten der Luftsportvereine eine Selbstverständlichkeit, mit ihren Resourcen
für die Bewahrung der Natur vor Brandschäden beizutragen, betonte Eymann in zahlreichen
Fernseh- und Hörfunkinterviews. Auch in der Printpresse fand der Aufruf in zahlreichen
Meldungen ihren Niederschlag. Reaktionen aus der Bevölkerung bezeugten grosse Anerkennung
für die Mithilfe der „Flieger“ im Kampf gegen den Feuerteufel. (ms)
21.07.2010
Der Landesverband wird 60
Am 18. Februar 1951 wurde im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz von 13 Flugsportvereinen
der Landesverband Rheinland-Pfalz im Deutschen Aero Club e.V. gegründet.
Nach Vorstellungen unseres Präsidiums soll am Ort des damaligen Geschehens an dieses
Ereignis in gebührend feierlicher Form erinnert werden. Da die Gründung oder Wiedergründung
vieler Mitgliedsvereine ebenfalls in jene Zeit fällt, soll auch dies in der Veranstaltung
des Landesverbandes ihren Niederschlag finden.
Um das Programm in geeigneter Form ausgestalten zu können, bittet Präsident Ernst Eymann
die Mitgliedsvereine um kurzzeitige Überlassung von Dokumenten, Fotos oder Filmmaterial
aus dieser Gründerzeit an den Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V. Postfach 164 55561 Bad Sobernheim.
Nach Digitalisierung geht das Material dann unverzüglich wieder an den Eigentümer zurück. (ms)
21.07.2010
Luftsportler beobachten brandgefährdete Wälder
Angesichts der durch die andauernde Hitzewelle bedingten hohen Waldbrandgefahr hat Ernst Eymann, Grünstadt,
Präsident des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz alle Luftsportler aufgerufen, bei ihren Ausbildungs-,
Übungs- und Leistungsflügen der Beobachtung von Waldgebieten erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen, um so
Waldbrände bereits in der Entstehung erkennen und melden zu können.
Dank der Ausrüstung der meisten Flugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge mit GPS-Navigations-Systemen
ist es den Piloten möglich, Brandherde genau zu lokalisieren. Die Positionsdaten (Koordinaten) des
Brandherdes sollten per Funk der Flugleitung des nächstgelegenen Flugplatzes oder Heimatflugplatzes zur
Weiterleitung an die zuständige Feuerwehr-Leitzentrale übermittelt werden.
Luftsportpräsident Eymann bietet weiter an, bei weiter fortschreitender Brandgefährdung in Zusammenarbeit
mit der Forstverwaltung und der Feuerwehr zum Beispiel an Wochenenden gezielt Kontrollflüge über
Waldgebieten zu organisieren. (ms)
03.05.2010
English proficiency level 4
Ab sofort bietet der Luftsportverband Rheinland-Pfalz die Abnahme von Sprachprüfungen entsprechend der ICAO Vorgabe gemäß § 125a LuftPersV
seinen Mitgliedern zum Preis von 20,- € an. Nichtmitglieder können ebenfalls
teilnehmen und zahlen 50,-€.
Es besteht die Möglichkeit die Prüfungen auch am Sitz unserer Vereine durchzuführen. Bis zu 8 Bewerber können an einem Tag geprüft werden.
Anfragen wegen Terminabsprachen richten Sie bitte an:
Luftsportverband Rheinland-Pfalz
Geschäftsstelle Bad Sobernheim
oder direkt an:
Günter End
Landesausbildungsleiter/Sprachprüfer
EMail: (flyinggunter@yahoo.de)
Mobil 0177-7617950
15.03.2010
Meisterehrung des Landessportbundes in Kaiserslautern
Das stilvolle Ambiente der FCK-Gastronomie-Ebene im Fritz-Walter-Stadion in
Kaiserslautern bot den feierlichen Rahmen bei der Meisterehrung des Landessportbundes
für die im Jahr 2009 erfolgreichen rheinland-pfälzischen Spitzenathleten.
Unter den mehr als 120 Sportlern, die ihre hohe Auszeichnung persönlich entgegennehmen
konnten, waren auch jene Luftsportler, die im Jahr 2009 in ihrer Disziplin zu Meisterehren kamen.
Karin Augustin, Präsidentin des rheinland-pfälzischen Landessportbundes, zeigte
sich erfreut, dass die Sportzugehörigkeit der Geehrten von B wie Billard bis W
wie Wasserball den Erfolg der Förderung der Sportvereine in ihrer ganzen Breite
nachhaltig beweise. „Sie symbolisieren sauberen Sport, und wir sollen immer darauf
hinweisen, wie wichtig uns „Beispielgeber“ für den sauberen Sport sind“, appellierte
Präsidentin Augustin an die Teilnehmer der Meisterfeier. (ms)
04.08.2009
Achtung Fluglehrer!
Wer nach dem 1. Feb 2009 gemäß JAR-FCL auf der Scheinrückseite Klassenberechtigungen verlängert,
muss diesen Eintrag der zuständigen Luftfahrtbehörde melden.
Um die Sache einfach zu gestalten kann unter - Download - das Mitteilungformblatt herunter geladen werden.
Blatt zwei enthält Vorschläge, welchen Inhalt man als Fluglehrer dem vorgeschriebenen Übungsflug geben könnte.
03.07.2008
DIE gute Nachricht aus dem Deutschen Bundestag
Wichtige Änderung im Vereinsrecht
Haftungsentlastung für Vereinsvorstände
Am 02. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Vereinsrecht zu ändern.
Dazu die DAeC_Info:
Ehrenamtliche Vereinsvorstände sind bald eine erhebliche Belastung los:
In Zukunft sind sie weitgehend von der Haftung für Schäden befreit, die bei der Ausübung
ihres Vorstandsamtes entstehen. Diese Änderung des Vereinsrechts beschloss der Bundestag
am 2. Juli 2009. Wer unentgeltlich oder für eine Vergütung von bis zu 500 Euro pro Jahr
im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins arbeitet, haftet in Zukunft nur noch bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Korrektur des Vereinsrechts galt als längst überfällig.
Der DAeC begrüßt diese Reform. Auch Luftsportvereine klagen, dass es immer schwieriger wird,
die Vorstandsämter zu besetzen. Die neue Rechtslage wird Vereinen helfen, Mitglieder für
Vorstandsarbeit zu motivieren.
Der verabschiedete Gesetzentwurf: HIER
04.04.2009
DAeC meldet:
Landeplätze bleiben in nationaler Verantwortung
Gute Nachrichten von der EU: Das Europäische Parlament unterwirft Flugplätze,
die hauptsächlich von Luftsportlern genutzt werden, nicht den europäischen Regeln.
Vor nur neun Monate hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Erweiterung der EASA-Kompetenzen vorgestellt.
Thema waren Flugplätze, Flugsicherung und Flugnavigation. Nach den Plänen der Kommission
hätten die Regeln für Flugplätze erhebliche Nachteile für die Luftsportler gebracht.
Europe Air Sports, der europäische Dachverband der Luftsportler, hatte durch intensive
Lobbyarbeit bewirkt, dass die Flugplätze der Luftsportler aus den Bestimmungen herausgenommen wurden.
Die Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet, dass nur Flugplätze an denen kommerzieller
Luftverkehr abgewickelt wird und Instrumenten-an- und abflugverfahren stattfinden und eine
befestigte Piste von 8oo Meter Länge vorhanden ist unter EASA Reglement fallen. Alle drei
Kriterien müssen erfüllt sein. Außerdem können die Mitgliedsstaaten noch Flugplätze mit bis
zu 10000 Passagieren pro Jahr oder 850 Frachtflügen aus der EASA Obhut ausnehmen
21.02.2009
Ramstein GCA mit neuer Funkfrequenz 124,275 MHz
Auch in 2009 wird die Awareness Campaign mit der US-Airforce in Ramstein fortgeführt,
mit der das Miteinander im Luftraum um Ramstein sicherer geworden ist.
Die im August 2008 kurzfristig zur Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA mitgeteilte
Funkfrequenz 123,300 MHz wird durch nun durch eine spezielle Frequenz für Ramstein GCA ersetzt .
Ab 24.02.2009 muss daher die Kontaktaufnahme mit Ramstein GCA auf der Frequenz 124,275 MHz erfolgen.
Bitte die Angabe auf der verteilten MemoCard Ramstein aktualisieren !!
Weiterhin ist auch die Kontaktaufnahme zu Ramstein Tower auf 133,20 MHz möglich.
Aufgrund des erheblichen militärischen Flugbetriebs um die Airbase Ramstein sind alle Piloten
aufgefordert, auch zukünftig, in diesem Luftraum besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen und
im Umkreis von ca. 15 NM von Ramstein ihre Position, Höhe und Flugrichtung an Ramstein GCA
auf 124,275 MHz zu melden.
Dort wird bei der Verkehrsführung auf gemeldeten anderen Verkehr Rücksicht genommen,
um kritische Begegnungen zu vermeiden. Wir sollten dies von unserer Seite unbedingt
durch Kontaktaufnahme, sorgfältige Luftraumbeobachtung und Einhaltung der Sichtflugminima des Luftraums E unterstützen.
Reiner Schröer
09.02.2009
EASA-Instandhaltungsvorschriften
Seit ca. 2 Jahren haben wir unsere Vereine mehrfach darauf hingewiesen,
dass mit Einführung der EASA-Instandhaltungsvorschriften ein
"Instandhaltungsprogramm" für alle Luftfahrzeuge, die nicht dem Anhang II
unterliegen (also alle gängigen Segelflugzeuge, Motorsegler und
Motorflugzeuge) erforderlich sein wird.
Andernfalls ist die Verkehrszulassung des Luftfahrzeugs gefährdet.
Das Inkrafttreten der EASA-Richtlinien ist für 01.04.2009 geplant
(bitte keinen Bezug zum Datum ziehen). Seitens des LBA ist zu hören,
dass für mindestens 4000 Luftfahrzeuge noch keine Instandhaltungsprogramm
beantragt wurde. Unsere Informationen gingen bislang im Wesentlichen
nur an die erweiterten Vereinsvorstände, mit der Bitte die Privathalter
im Verein zu informieren. Aus obigem Grund versuchen wir nochmals alle
unsere Mitglieder zu informieren.
Eine Liste der Anhang II-Luftfahrzeuge, für die also kein
Instandhaltungsprogramm notwendig ist, finden Sie
HIER
Im Zweifelsfall sollten Sie ein Instandhaltungsprogramm beantragen,
das LBA wird Sie, falls keines notwendig ist, entsprechend informieren.
Auf der Website des Deutschen Aero Clubs finden Sie
weitere Hinweise,
Muster sowie die Anschrift des Luftfahrt-Bundesamts wohin der Antrag zu stellen ist.
Sofern Ihr Segelflugzeug oder Motorsegler von unserem Luftfahrttechnischen
Betrieb betreut wird, bitten wir Sie uns eine Kopie des genehmigten
Instandhaltungsprogramms, sofern noch nicht geschehen, zuzusenden.
Für diejenigen, deren Luftfahrzeug von einem kommerziellen Betrieb
betreut wird, gilt sicher ähnliches.
Vieles wird sich nach dem 01. April sicher noch einspielen müssen.
Auf einige Punkte möchten wir Sie dennoch hinweisen:
Die Lufttüchtigkeit endet ab dem 01.04.2009 mit dem letzten Tag des auf dem
bisherigen Prüfschein eingetragenen Kalendermonats im Feld: Termin nächste
Jahresnachprüfung
In der Zukunft enden die Lufttüchtigkeitszeugnisse taggenau, die notwendigen
Prüfungen können jedoch bereits 90 Tage früher durchgeführt werden, ohne dass
sich der Termin des Lufttüchtigkeitszeugnisses ändert.
Die Lufttüchtigkeit kann ausserhalb überwachter Umgebung nur dann bescheinigt
werden, wenn das Luftfahrzeug lufttüchtig ist. Instandsetzungen und Überholungen
sollten möglichst so geplant werden, dass die Lufttüchtigkeit nicht unterbrochen
wird. Nachprüfungen wegen Überschreitens der Frist für die Jahresnachprüfung gibt
es zukünftig nicht mehr, es muss dann mit dem Widerruf der Verkehrszulassung und
als Folge mit einer neuen Verkehrszulassung gerechnet werden.
Da nach dem 01.04.2009 die generelle Genehmigung von Vereins-Werkstätten mit
regelmäßiger behördlicher Überwachung und damit erheblichen (!) Kosten verbunden ist,
sollten Reparaturen und Überholungen nur mit Einzelgenehmigungen oder unter
Nutzung unserer Verbandswerkstatt erfolgen. Hier emphiehlt sich eine frühzeitige
Absprache mit der Prüfleitung.
Unser Terminplan sieht für Samstag, den 14. März 2009, vormittags eine weitere
Informationsveranstaltung vor.
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter info@lsvrp.de
(evtl. gruppenweise unter Nennung der Gruppengröße) an.
15.10.2008
Neue Europäische Lizenzen ab April 2012
Erst im Jahre 2003 haben wir uns an ein neues Lizenzwesen gewöhnen müssen;
jetzt wird auch dies nur noch als Übergang Geschichte werden.
Eine wesentliche Neuheit zu den kommenden Regeln wird jedoch sein,
dass alle Piloten bis zum 15. Dezember 2008 eine gewisse Möglichkeit haben,
das ein oder andere noch abzuwehren oder zu ändern.
Die EASA hat von der europäischen Kommission den Auftrag erhalten,
die neuen "Spielregeln" aufzustellen. Der Entwurf liegt in englischer Sprache
vor und wir können jeden einzelnen Paragraphen oder jeden einzelnen Satz
kommentieren bzw Verbesserungsvorschläge machen. Wer hier nicht mitmacht,
für den kann nur der Satz gelten: "wer jetzt nicht spricht (schreibt),
der möge für ewig schweigen!!" Leider sind es englische Juristen-texte,
aber eine Kommentierung können wir in Deutsch vornehmen.
Was werden ungewöhnliche Knackpunkte für uns sein:
Jeder Pilot muss sich nach spätestens 6 Jahren wieder einer Überprüfung
unterziehen, ähnlich seiner ehemals durchgeführten Praxisprüfung mit einer
mündlichen Wissensergänzung. Auch Fluglehrer bleiben hiervon nicht verschont;
ihr Intervall beträgt maximal 9 Jahre.
Die praktische Fluglehrerausbildung hat solch hohe Mindest-Stundenanforderung,
dass die normale motorisierte Fluglehrerausbildung ca € 5.000,- und der
JAR-FCL-Lehrer (nennt sich später FI = Flightinstructor) etwa € 10.000,-
kostet. Welcher Fluglehrer wird diese Kosten auf sich nehmen, um später
ehrenamtlich -ohne Entgelt - in einem Verein tätig zu werden?
Nicht verschweigen darf man auch Erleichterungen. Es soll eine einfachere
Lizenz mit eingeschränkten Rechten geschaffen werden.
Die EASA hat die einschneidenden Maßnahmen der JAR-FCL erkannt und will
den Luftsport wieder fördern. Das vorliegende Werk selbst jedoch zeugt in
seiner Ausführung von wenigen Verbesserungen geschweige denn Erleichterungen.
Es wird ein weiterer kostspieliger Überprüfungsproporz mit der Begründung
für mehr Sicherheit aufgebaut.
Aber lesen Sie selbst: - HIER -
30.07.2008
NEU - NEU - NEU => UL- Piloten herhören !! <= NEU - NEU - NEU
Transponderprüfungen beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz
Seit einigen Jahren führen Prüfer des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz e.V. jährliche Nachprüfungen von Ultraleichtflugzeugen durch.
Inzwischen wird auch die Nachprüfung der Funksprechanlagen gefordert. Hierfür haben die meisten unserer Prüfer die entsprechende Berechtigung.
Ab sofort kann beim Luftsportverband Rheinland-Pfalz in Sobernheim auch die
jährliche Nachprüfung und die Nachprüfung nach Einbau von Transponderanlagen in Ultraleichtflugzeugen durchgeführt werden.
Der LSVRP hat ein entsprechendes Gerät beschafft und unser Prüfer und Prüfleiter Hans-Udo Hellrigel hat vom
DAeC-Luftsportgerätebüro die notwendige Prüflizenz erhalten.
Terminabsprache über unsere Geschäftsstelle (Tel. 06751-2308) oder
H.U.Hellrigel (Tel. 0671-66663).
21.01.2008
Ausbildungsnachweis Streckensegelflug
In den Vereinen wird bis zum Schein sehr viel Energie in die Ausbildung des
Segelfliegers inverstiert. Mit dem Erwerb des GPL ist diese Phase der Ausbildung
beendet.
Danach passiert meist nicht mehr viel und der "Scheininhaber" ist auf sich allein
gestellt. Der Ausbildungsnachweis Streckensegelflug und die dazugehörige
Methodik des Streckenflugtrainings soll die Vereine bei der Förderung des
Streckenfluges nach dem Schein - auf freiwilliger Basis - unterstützen.
Ganz bewusst liegt der Ausweis in Form eines Word Dukomentes vor, damit jeder
Verein ihn an seine Bedürfnisse und Ideen anpassen kann.
Ausbildungsnachweis (doc)
07.11.2007
Förderung des Ehrenamtes - Steuerliche Neuerungen
Informationsblatt des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz
Wegen der vielen Änderungen im Spenden- und Steuerrecht hat das Finanzministerium
Rheinland-Pfalz ein Info-Blatt für Vereine und Stiftungen herausgegeben.
Das Gesetz beinhalte wichtige Neuerungen für Ehrenamtliche und Vereine, teilte das
Ministerium in Mainz mit. So sei der vereinfachte Spendennachweis mit einem
Überweisungsträger oder Einzahlungsbeleg fortan für Einzelspenden bis 200 EURO
möglich. Bisher war das nur für Spenden bis maximal 100 EURO erlaubt. Auch die
jährliche Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Trainer von Sportvereinen
wurde von 1848 EURO auf 2100 EURO angehoben. Vereine müssen ihre Einnahmen aus
ihren Vereinsgaststätten und von Festen, sowie Einnahmen für Anzeigen in
Vereinszeitschriften erst ab 35.000 EURO pro Jahr versteuern. Bisher lag die
Grenze bei 30.678 EURO. Die Neuerungen treten rückwirkend zum 01. Januar 2007 in
Kraft.
Das Info-Blatt kann auf der Internetseite des Finanzministeriums unter
www.fm.rlp.de heruntergeladen werden.
Dort gibt es auch weitere Informationen unter dem Punkt Steuerrecht.
05.11.2007
Südfrankreich mit der Super-Dimona
Ein Bericht (PDF)
über das Flugsicherheitsseminar in Gap
28.08.2007
Instandhaltungsprogramme und CAMO+
(Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit)
Mit der Einführung des Teil M gemäß EU-Verordnung 2042 wird für jedes davon
betroffene Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm gefordert.
----> Wichtiger Hinweis <----
Überarbeitete Vordrucke
Die aktuellen überarbeiteten Versionen aller möglichen Vordrucke für die Luftfahrtbehörde
und für verbandsinterne Angelegenheiten liegen in verschiedenen Formaten (Excel, Word, PDF, ZIP)
im Downloadbereich für euch bereit.
Ausbildungsbetrieb des Verbandes
Die Änderung der Registrierung unseres Ausbildungsbetriebes ist nunmehr abgeschlossen
Alle Mitgliedsvereine können nunmehr nach kostenfreier Genehmigung auf Antrag beim Verband nachstehende Luftfahrer im Verein ausbilden:
PPL A FCL
PPL N
PPL C
mit den dazugehörigen Klassenberechtigungen SEP (750 Kg; 2000 Kg bei PPL N) und TMG.
Formulare für die Beantragung können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Des weiteren wurde das Ausbildungshandbuch entsprechend neu gefasst, und kann ebenfalls heruntergeladen werden.
Bad Sobernheim, 04.01.2004
Verbandsausbildungsleitung
Infomappen
Die kompletten Infomappen können beim Deutschen Aero Club e.V.
Frau Kirsch, Tel 0531-23540-27, Fax 0531-23540-11, Email: u.kirsch@daec.de
kostenlos abgerufen werden

Vereine mit eigener Homepage aufgepasst!
Seit Ende 2001 gelten auch für viele Vereine und Verbände, die eine eigene Homepage im
Internet unterhalten, die neuen besonderen Informationspflichten gemäß § 6 des
Telefondienstgesetzes (TDG).
Hiernach müssen gesetzlich vorgeschriebene spezielle Angaben
auf der Homepage - am besten auf
der Startseite - gemacht werden. Eine
Nichtbeachtung kann zu hohen Geldbußen führen.
Durch das neue
E-Commerce-Gesetz insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Internet-Auftrittes
sind die Gesetzesänderungen (Bundesgesetzblatt 2001 Teil I Nr. 70, S. 3721 -
3727) auch für viele Vereine mit einem eigenen Internet-Auftritt von Bedeutung.
Das Gesetz trat bereits am 20.12.2001 in Kraft und läßt nur eine geringe Zeit
bis zur Anpassung von Homepages an die neuen Vorschriften zu. Es enthält vor
allem Änderungen des Teledienstgesetzes (TDG) und begründet umfangreiche
Informationspflichten für alle geschäftsmäßigen Teledienstanbieter. Zu diesen
können auch Verbände und Vereine gehören, die eine Homepage eingerichtet haben.
Um den Anforderungen
an die Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S.1 TDG n.F. genüge zu
leisten, müssen viele Vereine auf ihrer Homepage folgende Angaben > leicht
erkennbar > unmittelbar
erreichbar und > ständig verfügbar
halten:
·
Exakte Namensangaben
und genaue Anschrift (Straße, PLZ, Ort; kein Postfach)
·
Telefon, FAX- und
E-Mail-Adresse
·
den/die
Vertretungsberechtigten (geschäftsführende, haftende Vorstände, Geschäftsführer
usw.)
·
Angaben über
Vereinsregister mit zuständigem Amtsgericht und der Registernummer
·
Umsatzsteueridentifikationsnummer
gemäß § 27 a UstG (falls vorhanden)
·
Gegebenenfalls Links
zur Satzung, AGB's, Preisangaben, Mitgliedsbeiträgen, Organisationen usw.
Auf jede Homepage
gehört daher eigentlich seit Januar 2002 auf die erste Seite:
"Angaben gemäß §
6 TDG"
Ein Verstoß gegen die
Allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 S. 1 TDG n.F. stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 12 Abs. 2 TDG n.F. mit einer Geldbuße
von bis zu 50.000 € geahndet werden. (Aus SPORTInform 17-2000)
Beschluss des BFH
In Heft BFH/NV Nr. 4/2001, Seite 413 wurde folgender Beschluss des BFH vom
21.8.2000 VII B 260/99 veröffentlicht:
Haftung des zweiten Vorsitzenden eines Vereins:
Sind dem zweiten Vorsitzenden eines Vereins dessen
Liquiditätsschwierigkeiten bekannt, wird eine von vornherein schriftlich
vereinbarte Aufgabenteilung dahingehend, dass die steuerlichen
Verpflichtungen der erste Vorsitzende wahrzunehmen hat, hinfällig und es gilt der Grundsatz der
Gesamtverantwortlichkeit. In diesem Fall
ist der zweite Vorsitzende zur Überwachung und Nachprüfung der Einhaltung
der steuerlichen Verpflichtungen des Vereins durch den ersten
Vorsitzenden verpflichtet.
AO 1977 § 34 Abs. 1, § 69 Satz 1; FGO § 142