19.11.2007

Inoffizielle Übersetzungen des Part M

Der Deutsche Aero Club e.V. hat zusammen mit Sponsoren den Part M ins Deutsche übersetzen lassen.
Die Übersetzungen kann man auf der Website des DAeC unter
Part M – konsolidiert, sowie Part M – konsolidiert, Änderungen erkennbar finden.

28.08.2007

Instandhaltungsprogramme und CAMO+
(Organisation zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit)

Mit der Einführung des Teil M gemäß EU-Verordnung 2042 wird für jedwes davon betroffene Luftfahrzeug ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm gefordert. Spätestens zum 28.09.2008 muß dieses vorliegen, sonst ist eine Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit nicht möglich.

Der Luftsportverband Rheinland-Pfalz hat bereits Ende 2006 auf die Notwendigkeit hingewiesen und eine Hilfe zur Erlangung gegeben.

Heute wendet sich das Luftfahrtbundesamt an alle LTB mit der Bitte, erneut auf die IHP hinzuweisen. Von ca. 18.000 betroffenen LFZ wurden bisher erst etwa 2.000 Genehmigungsanträge vorgelegt und konnten häufig erst nach mehreren Rückfragen genehmigt werden. Als Gründe für die erneute Aufforderung, ein IHP zu beantragen treten neben dem Risiko, daß wegen einer späten Antragsflut die Behörde nicht alle Anträge fristgerecht bearbeiten kann die Tatsache, daß derzeit keine Gebühren erhoben werden. Wie lange dies so bleiben wird, ist nicht vorauszusehen.

Wir bitten Sie dringend,soweit noch nicht geschehen, umgehend ein IHP beim LBA SG T52 zu beantragen.

Für Rückfragen bei Segelflugzeugen und Motorseglern helfen wir Ihnen.
Für Flugzeuge wenden Sie sich an Ihren LTB, der die Jahresnachprüfung durchführt.

Zum gleichen Zeitpunkt treten Veränderungen bei der Nachprüfung ein.
Bislang konnte die Frist für die Nachprüfung überzogen werden. Ab 28.09.08 muß die Nachprüfung, wie bereits früher einmal, spätestens bis zum Stichtermin durchgeführt und bescheinigt werden. Dafür steht nunmehr ein Zeitraum davor zur Verfügung, der genutzt werden kann. Bedenken Sie aber bitte, daß, wenn Sie keiner Camo angehören wollen, auch die zur Verlängerung der Lufttüchtigkeit dann anzusprechende Behörde Zeit für die Erledigung benötigt. Für die Bescheinigung wird die Behörde Gebühren erheben.

Falls Sie sich unserer CAMO+ im nachsten Jahr anschließen wollen und dies noch nicht an uns übermittelt haben, holen Sie dies bitte bald nach. Wir werden zum Jahresende wieder Infoveranstaltungen durchführen, damit wir Ihnen alles erklären können. Vereine und Haltergemeinschaften sollten sich bereits jetzt über einen Ansprechpartner für die CAMO+ einigen und diesen bald mitteilen, da diese in einem abzuschliessenden Vertrag mit benannt werden müssen. Für die Übermittlung von Informationen benötigen wir eine gültige, immer erreichbare Email-Adresse.

Der Luftsportverband Rheinland-Pfalz hat bereits viele Vorkehrungen für die Umstellung getätigt, um die Bürokratie auf ein Mindestmaß einzugrenzen. So müssen z.B. Änderungen am IHP genehmigt werden. Bei einer CAMO+ kann dies ohne Mitwirkung der Behörde nach einem genehmigten Verfahren geschehen.

Für den Schritt Instandhaltungsprogramm finden Sie im Link weitere Informationen, die Sie bitte nutzen wollen.

Art des Luftfahrzeuges Art des Instandhalteprog. Bezeichnung Beachten
Segelflugzeug Standard ( - SIHP - ) LBA_Muster_Teil_M_01 .
Segelflugzeug, Schulung Standard ( - SIHP - ) LBA_Muster_Teil_M_01 .
Motorsegler Standard ( - SIHP - ) LBA_Muster_Teil_M_02 TBO ist einzuhalten !
Motorsegler, Schulung Standard ( - SIHP - ) LBA_Muster_Teil_M_02 TBO ist einzuhalten !
Motorsegler, noTBO Indiv.. Instandhaltungsprog. IHP_noTBO_korr2 Nicht bei Schulung !
Flugzeug Standard ( - SIHP - ) LBA_Muster_Teil_M_02 TBO ist einzuhalten !
Flugzeug, Schulung Indiv.. Instandhaltungsprog. IHP_E_KL_Schulung_T52_korr TBO ist einzuhalten !
Flugzeug, noTBO Indiv.. Instandhaltungsprog. IHP_noTBO_korr2 Nicht bei Schulung !

Richtig ausfüllen:
Halteranschrift und Daten zum LFZ müssen Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis entsprechen!
Bei Unklarheiten, besonders auch bei Schulflugzeugen (IHP_E_KL_Schulung_T52) - Hilfe des LTB erbitten


15.12.2006

Link

Auf der letzten Fortbildung fuer das Technische Personal am 25. November 2006 wurden die Standard-Instandhaltungsprogramme vorgestellt.
Einige Teilnehmer an der Veranstaltung zeigten im Nachhinein Interesse an den Dokumenten. Dieses sind offizielle Dokumente des LBAs, die man auf dessen Webite, leider nur schwer, findet. Deshalb hier ein Link zur entsprechenden Seite:

http://www.lba.de/cln_002/nn_57212/sid_E3D3563579B3357FB08C781711C44143/DE/LBA/Organisation/Abteilung_20T/T5/T52/T52-NfLs.html__nnn=true

WIR STELLEN VOR

Das Technik- und Ausbildungszentrum des Landesverbandes

Unser Technik- / Ausbildungszentrum in Bad Sobernheim haben wir Ihnen bereits mehrfach vorgestellt bzw. Sie haben es bereits selbst sehen können.

Wie versprochen wollen wir unsere Einrichtungen allen Rheinland-Pfälzischen Luftfahrern gegen geringe Kostenbeteilung für die Arbeiten zur Verfügung stellen, die am heimischen Flugplatz aus technischen oder Wetter/Temperaturgründen nicht durchführbar sind. Wir denken insbesondere an umfangreichere Wartungs-oder Instandsetzungsmaßnahmen mit zeitlich begrenztem Umfang oder wenn fachlicher Rat , ggfls. mit Prüferbeteiligung nötig ist.

Wie bekannt ist, bestehen in unserem Hause Übernachtungsmöglichkeiten

Für gängige Segelflugzeug-und Motorseglertypen liegen Handbücher vor.

Z.Zt. erfolgt die Einrichtung eines Software.Programmes, das für die meisten Muster von Segelflugzeugen,Motorseglern und Flugzeugen bis 2000 kg die erlassenen LTA,SB,Kennblätter u.a. bereithält und und dessen Datenbestand regelmäßig aktualisiert wird.

Nachfolgend eine Übersicht über unsere Ausstattung

  • Werkzeuge metrisch und in Zollmaßen
  • Drehmomentschlüssel verschiedener Stärken
  • Waagen zur Wägung und Schwerpunktsbestimmung mit Hilfsmitteln
  • Spindelböcke zum Aufbocken (nur Tiefdecker mit Normalaufnahme)
  • Hebezeug für Motor-Ein- und Ausbau
  • Schleifmaschine
  • Winkelschleifer
  • Bohrmaschinen
  • Werkzeuge und Hilfsmittel für Holz-u. FVK-Bearbeitung
  • Schweissgerät elt.,Autogenschweissgerät auf Anforderung
  • Böcke zur Teilelagerung
  • Viele Hilfsmittel für den Werkstattgebrauch

    Inzwischen haben wir als Interimslösung bis zur Zulassung unseres LTB für Flugzeuge (bis 750kg) eine Kooperation mit Fa. Tank vereinbart, bei der 3 unserer Prüfer die Nachprüfung in unseren Räumen durchführen können.

    Über den weiteren Fortgang werden wir regelmäßig berichten.

    Hans-Udo Hellriegel, Techn. Referent und Leiter LTB II B-10